Missbrauchte der Pfarrer seine Enkelin?

Der heute 92-Jährige Ex-Pfarrer soll sich an der damals Neunjährigen vergangen haben. Er soll seinen Enkelin Claudia in 20 Fällen sexuell missbraucht haben.  
John Schneider |
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Vor Gericht: Der ehemalige Pfarrer ist wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt.
John Schneider Vor Gericht: Der ehemalige Pfarrer ist wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt.

Der heute 92-Jährige Ex-Pfarrer soll sich an der damals Neunjährigen vergangen haben. Er soll seinen Enkelin Claudia in 20 Fällen sexuell missbraucht haben.

MÜNCHEN - Er kommt auf Krücken. Doch der 92-jährige so gebrechlich wirkende Mann muss sich vor dem Münchner Amtsgericht einem schweren Vorwurf stellen. Der ehemalige evangelische Pfarrer soll in den Jahren 1991 und 1992 seine damals neunjährige Enkelin Claudia (Name geändert) in 20 Fällen sexuell missbraucht haben.
Die heute 28-Jährige sei wegen der Übergriffe jahrelang in psychologischer Behandlung gewesen. Nach einem Gespräch mit Vertretern der evangelischen Landeskirche entschloss sie sich erst spät, ihren Großvater, der über Jahrzehnte als Seelsorger in der Region wirkte, anzuzeigen.

Die Landeskirche wird den Prozess beobachten. Dem 92-jährigen Pfarrer im Ruhestand drohen auch disziplinarrechtliche Konsequenzen.
Der Geistliche aber will von einem strafmildernden Geständnis nichts wissen. Höchstens sechs Monate auf Bewährung waren ihm angeboten worden. Die Mindeststrafe. Doch der alte Mann lehnte ab.

Und dies, obwohl ihm Richter Robert Grain ankündigte, dass die Freiheitsstrafe im Fall eines Schuldspruchs empfindlicher ausfallen könne. Wohlwollende Worte hinsichtlich des Disziplinarverfahren seien von Seiten des Gerichts dann ebenfalls nicht zu erwarten.
Doch auch nach einem intensiven Gespräch mit seinem Anwalt Andreas Schwarzer beharrte der Angeklagte auf seiner Unschuld, äußerte sich ansonsten nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.

Jetzt wird verhandelt. Enkelin Claudia muss unter Ausschluss der Öffentlichkeit erzählen, wie ihr Opa sie damals angefasst hat. Einmal die Woche durfte die Schülerin bei den Großeltern übernachten. Großvater brachte sie dann zu Bett und soll die Gelegenheit genutzt haben, um sich an dem Mädchen zu vergehen.
Der 92-Jährige kann der Verhandlung nur täglich zwei Stunden folgen. So musste auch die Vernehmung des angeblichen Opfers unterbrochen werden. Ein Urteil ist nicht vor Juli zu erwarten.

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