Mindestlohn-Razzia in München: Diese Betriebe sind kontrolliert worden

München – Erst das KVR, jetzt das Zollamt: Die nächste Kontrollwelle geht über Friseure und Barbiere hinweg. 100 Zollbeamte in marineblauer Uniform sind am Donnerstagmorgen rund um den Münchner Hauptbahnhof ausgeschwärmt, um in Betrieben zu prüfen, ob diese auch wirklich den Mindestlohn zahlen. Dafür suchten sie bis 16 Uhr im ganzen Stadtgebiet nach möglichen Verstößen.
Das erschreckende Ergebnis: Unter den kontrollierten Friseuren, Nagelstudios, Kiosken, Spielhallen und kleineren Cafés verstößt jeder Vierte gegen die Mindestlohnvorgaben, teilt Thomas Meister vom Hauptzollamt München auf Nachfrage der AZ mit.

Zoll nach München-Razzia: "Keiner soll sich sicher sein"
Dass es ausgerechnet diese Geschäfte traf, erklärt Meister so: "Es soll sich keiner sicher sein, dass er nicht geprüft wird, auch wenn er ein kleines Geschäft ist." Seit dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 pro Stunde – ein Plus von 41 Cent. Pro Tag bei einer 8-Stunden-Schicht sind das 3,28 Euro obendrauf, auf den ganzen Monat gerechnet bei Vollzeitarbeit rund 70 Euro. Diesen Lohn muss ein Arbeitgeber zahlen, sonst ist der Arbeitsvertrag nichtig – und eine Strafe droht. Die kann deftig ausfallen: Bis zu 500.000 Euro können einem aufgebrummt werden, mahnt das Bundesfinanzministerium.
Bei der Kontrolle befragten die Zollbeamten vor Ort die Beschäftigten einzeln danach, wie viel Lohn sie bekämen und wie lange sie arbeiteten. Die seien in der Regel bei ihren Angaben ehrlich: "Wir helfen ihnen ja. Wir versuchen, ihr Recht durchzusetzen", sagt Meister. Das ist gerade deshalb wichtig, weil der ein oder andere womöglich gar nicht wisse, wie hoch der Mindestlohn überhaupt sei.
Kein Zusammenhang zu Barber-Shop-Kontrollen des KVR
Im Anschluss überprüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) auf Grundlage dieser Befragungen im Zuge "umfangreicher Nachermittlungen" die auffälligen Unternehmen. Das heißt, die Aussagen der Mitarbeiter werden mit verschiedenen Datenbanken abgeglichen, etwa Geschäftsunterlagen und Informationen von der Rentenversicherung.
Mit der KVR-Razzia Ende Januar haben die Zollkontrollen aber nichts zu tun, wie das Zollamt der AZ bestätigt. Die Mindestlohn-Kontrollen fanden bundesweit statt.
Zum Hintergrund: Ende Januar hatte das KVR gezielt Barbershops dahingehend überprüft, ob der Inhaber oder einer der Angestellten einen Meisterbrief in der Tasche haben. Der wird benötigt, wenn der Barbier nicht nur den Bart trimmt und pflegt, sondern auch die restlichen Haare auf dem Kopf schneiden möchte. Wie die Zollrazzia zeigt, kürzen manche Barbiere unerlaubterweise nicht nur die, sondern auch den Lohn ihrer Beschäftigten.