Millionenschaden bei der Münchener Rückversicherung

Im Prozess gegen einen griechischen Unternehmer und einen Angestellten der Münchner Rück wegen Untreue sind beide Angeklagten geständig.
dpa |
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München – Vor dem Münchner Landgericht hat heute der Prozess gegen einen griechischen Unternehmer wegen Veruntreuungen zulasten der Münchener Rückversicherung begonnen. Der 65-jährige Chef einer Firma für Schadensregulierung und Risikoinspektionen mit Sitz in Thessaloniki soll von 2006 bis 2010 durch überhöhte Erfolgshonorare und Gutachterkosten das Unternehmen um mehr als vier Millionen Euro geschädigt haben. Mitangeklagt ist ein 46 Jahre alter Mitarbeiter der Rückversicherung.

Der 65 Jahre alte Gutachter aus Thessaloniki hat am ersten Prozesstageingeräumt, einen früheren leitenden Mitarbeiter der Münchener Rückversicherung zur Veruntreuung angestiftet zu haben. Auch der 46 Jahre alte Mitangeklagte ist geständig.

Nach einer Absprache des Gerichts mit der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft können die beiden Angeklagten für ihre Geständnisse mit höchstens zweijährigen Bewährungsstrafen rechnen. Im Falle des Älteren sieht die Absprache ferner eine hohe Geldstrafe und eine Wiedergutmachung „in der Größenordnung von drei Millionen“ vor.

Das griechische Unternehmen ist Vertragspartner der Munich Re für die Begutachtung und Regulierung von Technik- und Sachschäden. Dabei sind Erfolgshonorare vereinbart, wenn der regulierte Schadensbetrag hinter den Forderungen der Versicherungsnehmer zurückbleibt.

Ein 2006 verstorbener Mitarbeiter der Rückversicherung hat laut Anklage bereits 1999 den Untreue-Plan entwickelt und von Anfang an mit dem heute 65-Jährigen durchgezogen. Der Münchner zeichnete überhöhte Rechnungen der griechischen Firma ab und teilte sich mit dem Chef des Gutachterbüros die so erzielten Beträge. Der Grieche hat der Staatsanwaltschaft zufolge „unter dem Druck wirtschaftlicher Abhängigkeit“ von der Münchner Versicherung eingewilligt. Seine Rechnungen wurden ab 2006 von dem Mitangeklagten freigegeben.

In dem Prozess wird ihm jetzt die Anstiftung dieses 46-Jährigen vorgehalten. Die Anklage umfasst die überhöhten Erfolgshonorare erst von diesem Zeitpunkt an, frühere Veruntreuungen sind verjährt.

Vom Anteil des griechischen Diplomingenieurs förderte dieser nach seiner Schilderung die Kunst in seiner Heimat und sponserte soziale Projekte. Der Unternehmer wurde von der griechisch-orthodoxen Kirche für sein Engagement ausgezeichnet.

Der Prozess wird fortgesetzt.

 

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