Millionendiebstahl aus Bankschließfächern: Freisprüche

Im Prozess um einen Millionendiebstahl aus Bankschließfächern in München sind am Mittwoch alle drei Angeklagten freigesprochen worden. Die Strafkammer habe nicht die Überzeugung gewinnen können, dass die Angeklagten die Taten verübt hätten, begründete das Landgericht München I das Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Einer Bankangestellten und zwei Männern im Alter von 29 und 33 Jahren war beim Prozessbeginn im Oktober schwerer Bandendiebstahl angelastet worden.
dpa |
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Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal.
Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal. © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
München

Der Anklage zufolge hatte die Frau den Dieben wertvolle Informationen geliefert, der 33-Jährige hatte die Taten geplant. Der 29-Jährige soll dann die Schließfächer aufgebrochen und nach dem Diebstahl mit einem Heißkleber wieder verschlossen haben. Dabei sollen fast 4,6 Millionen Euro geklaut worden sein. Das Gericht sah für die Vorwürfe aber keine Beweise und erließ Freisprüche, wie es zuvor bereits die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft verlangt hatten.

Die mutmaßlichen Täter hätten zwar über Insiderwissen verfügt, man habe aber nicht klären können, ob die Angeklagte ihnen die Informationen verschafft habe, befand das Gericht. Auch wer sich von Dezember 2017 bis März 2018 letztlich an den Schließfächern zu schaffen machte, konnte das Gericht nicht erkennen - die Bilder der Überwachungskameras hätten keine eindeutige Identifizierung zugelassen. Beim 33-Jährigen wiesen den Angaben zufolge lediglich Chatnachrichten auf einen Zusammenhang hin, die seien aber viel zu allgemein gefasst gewesen.

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