Millionenbetrug mit Aktien: Drei mutmaßliche Täter vor Gericht
München - Drei Männer hinter Plexiglas: Dem beim Prozessauftakt am Freitag gut vor dem Virus geschützten Trio wird von der Staatsanwaltschaft gewerbsmäßiger Betrug und – etwas sperrig – das Erbringen von Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis vorgeworfen. Gemeinsam mit anderen haben sie Aktienkäufer, unter anderem einen Mann aus Eurasburg, abgezockt.
Der Schaden laut Anklage: über 1,7 Millionen. Versuche, sich weitere 610.000 Euro zu erschleichen, scheiterten.
Die Taten liegen Jahre zurück
Die Taten liegen schon einige Jahre zurück. Laut Anklage operierten die Betrüger – alle drei leben in Nordrhein-Westfalen – in den Jahren 2012 und 2013. Mit Hilfe des dritten Mannes haben zwei der Angeklagten (29 und 41 Jahre alt) Anlegern Aktien zum Verkauf angeboten.
Dabei hatten sie laut Anklage entweder gar nicht vor, diese Aktien zu liefern, oder diese waren wertlos. Zu ihrem betrügerischen Zweck nutzten die Männer Alias-Namen und gaben sich als Mitarbeiter von Finanzdienstleistern aus, die es überhaupt nicht gab. Der Dritte im Bunde auf der Anklagebank, ein 39-jähriger Marokkaner, stellte einem der beiden Betrüger ein Büro und ein Handy in Marokko zur Verfügung. Außerdem stellte er den Kontakt zu einem Callcenter her, dessen Mitarbeiter die betrügerischen Anrufe bei den Opfern vorbereiteten.
Vermeintliche Insiderinformationen als Köder
Den potenziellen Aktienkäufern wurden telefonisch Aktien zum außerbörslichen Kauf angeboten. Dabei wurde ihnen vorgegaukelt, dass man über Insiderinformationen verfüge, wonach die Aktien im Kurs steigen würden. In anderen Fällen wurde versprochen, dass man die Aktien später zu einem höheren Preis zurückkaufe.
Viele Anleger ließen sich täuschen und überwiesen den jeweiligen Kaufpreis auf die Konten von Finanzberatungsunternehmen mit klingenden Namen, aber ohne Substanz. Das Gericht hatte sich im Mai bereits mit den Verteidigern und der Staatsanwaltschaft getroffen. Man wollte schauen, ob eine Verständigung zur Verkürzung des Verfahrens möglich ist. Es spricht einiges für die Angeklagten. Einige Fälle werden wohl wegfallen, in anderen wird die Schadenssumme nicht ganz so hoch ausfallen wie in der Anklage. Außerdem wird der Schaden zumindest teilweise ersetzt.
Doch während die Verteidiger und die Kammer deshalb Bewährungsstrafen bei einem Geständnis für ausreichend halten, beharrten die Ankläger im Mai auf Haftstrafen von zwei Jahren. Der Prozess wird fortgesetzt.
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