Mildes Urteil für Sex-Attacke in der Sauna
MÜNCHEN - Erwin R. stieg schon in seinem eigenen Sonnenstudio Kundinnen nach. Zuletzt war der Voyeur in der Sauna der Erdinger Therme aktiv, griff einer 30-Jährigen zwischen die Beine und packte sie an die Brüste. Doch das Gerichtsurteil fiel noch einmal milde aus.
„Lass’ mich dein Sklave sein“, hauchte Erwin R. (50) einer 30-Jährigen in der Lavendelsauna ins Ohr. Wortlos verließ sie die Sauna. Die Abfuhr machte ihn wohl erst richtig wild. Er verfolgte die Frau regelrecht durch die Erdinger Therme. Am Montag stand Erwin R. wegen sexueller Nötigung vor dem Münchner Amtsgericht.
Bei der Justiz ist er kein Unbekannter. In seinem eigenen Sonnenstudio hatte er die Kundinnen heimlich durch Wandlöcher beobachtete. Einer Kundin befahl er sogar durch den Lüftungsschlauch: „Mach’ die Beine breit.“ Folge: Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) knipste im Sonnenstudio die Lichter aus. Denn das war kein Einzelfall: Einmal bekam Erwin R. wegen Voyeurismus sieben Monate auf Bewährung, ein anderes Mal musste er 2000 Euro Strafe zahlen, weil er eine Kundin mit Spiegeln beobachtet hatte. Im März 2007 klagte er vor dem Verwaltungsgericht gegen das Berufsverbot - ohne Erfolg.
Die Bewährungs-Auflage, eine Sexualtherapie zu machen, brach Erwin R. einfach ab. Am 8. April 2007, gegen 15 Uhr, ging Erwin R. in die Erdinger Therme, um seine Verspannungen zu lockern. Da sah er die attraktive 30-Jährige.
Die Dame schaffte es nicht, ihn abzuwimmeln. Sein Motto: „Wenn Frauen nein sagen, meinen sie ja!“ Nachdem die Frau aus der Sauna geflüchtet war, entdeckte er sie an der Erfrischungsbar wieder und griff ihr gleich zwischen die Beine und packte sie an die Brüste. Siewehrte sich und flüchtete in die Damenumkleidekabine. Erwin R. blieb hartnäckig, drängte hinterher und soll in der Umkleide die Frau an den Armen gepackt und gesagt haben: „Ich will Sex.“
Erwin R., der sein Studio auf Leibrente (1500 Euro monatlich) für 36 000 Euro verkauft hatte, legte ein Geständnis ab. Seine Verteidigerin Isabella Schulien, die auch bei der Sat1-Serie „Richter Alexander Holt“ als Rechtsanwältin auftritt, meinte: „Mein Mandant hat das Verhalten der Geschädigten vielleicht missverstanden. Ich frage mich, warum sie nicht sofort die Bademeister um Hilfe gerufen hatte.“ Das Urteil fiel noch einmal milde aus: zwei Jahre Haft auf Bewährung – und eine Therapie muss er machen.
Torsten Huber
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