Milbertshofen: Buben quälen 83-Jährige

Tatort Milbertshofen: Zwei 13-Jährige flößen einer Seniorin (83) in ihrer Wohnung Schnaps ein, treten und schlagen sie – die Dame liegt im Krankenhaus, die Teenager wurden gefasst.
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Tatort Milbertshofen: Zwei 13-Jährige flößen einer Seniorin (83) in ihrer Wohnung Schnaps ein, treten und schlagen sie – die Dame liegt im Krankenhaus, die Teenager wurden gefasst.

MÜNCHEN Kinder können grausam sein. Aber was zwei 13-jährige Buben aus Milbertshofen einer 83-jährigen, alleinstehenden Seniorin angetan haben, überschreitet jegliche Vorstellungskraft.

Die beiden Buben klingeln an der Wohnungstür der alten Dame. Die Frau kennt den einen Teenager schon, er wohnt in ihrer Nachbarschaft, kauft sogar manchmal für sie im Supermarkt ein. Doch als der 13-Jährige mit seinem Freund anrückte, wollten die beiden offenbar nur eines: die Frau quälen und peinigen.

In der Wohnung rasten die Buben aus

Die Rentnerin lässt sie in die Wohnung. Da rasten die 13-Jährigen komplett aus: Sie schlagen massiv auf die Seniorin ein, treten die Frau dann mit Füßen und flößen der 83-Jährigen Schnaps ein – gegen ihren Willen.

Die Rentnerin wird so lange erniedrigt und gedemütigt, bis sie schwer verletzt am Boden liegen bleibt. Inzwischen liegt sie in einer Klinik. Bis gestern Abend war sie nicht ansprechbar.

Später beichtete ein Bub die Tat

Was hat die beiden Teenager zu der grauenvollen Tat getrieben? „Dazu können wir noch nichts sagen“, sagte Polizeisprecher Ralph Irlbauer gestern auf AZ-Anfrage. Er bestätigte jedoch: „Gegen die beiden 13-Jährigen wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt“. Die beiden seien zur Befragung abgeholt worden.

Informationen, denen zufolge die 13-Jährigen der Seniorin eine Flasche in den Hals rammten und sogar in diese pinkelten, wollten die Ermittler nicht bestätigen.

Nur so viel: Polizisten fanden die verletzte Frau in ihrer Wohnung. „Ein Bub hatte seiner Mutter die Tat gestanden“, bestätigte der Polizeisprecher. Die Mutter informierte daraufhin die Polizei. Da die Buben unter 14 Jahre alt sind, sind sie noch nicht strafmündig, sprich: Sie müssen nicht vor Gericht. Das Jugendamt ist jedoch eingeschaltet worden. Anne Hund

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