Mietminderung bei zu heißer Wohnung? Welche Rechte und Pflichten Mieter haben

In den kommenden Tagen ist in München mit einer Hitzewelle zu rechnen, welche die Temperaturen bis über die 30-Grad-Marke treiben kann. Super, wenn man die Zeit dafür hat, sich in der Isar oder im Freibad ein kühles Nass zu gönnen. Doch hohe Temperaturen im Freien bedeuten auch mehr Hitze in den eigenen vier Wänden. Mieter in einer Dachgeschosswohnung können davon ein Lied singen.
Aber sind überhöhte Temperaturen in einer Wohnung Grund für eine Mietminderung? Und welche Pflichten hat man als Mieter, wenn die Temperaturen im Sommer nur eine Richtung kennen – nach oben?
Hitze allein ist kein Mangel, der automatisch zu einer Mietminderung berechtigt. "Es ist entscheidend, wie hoch die Temperatur in der jeweiligen Wohnung tatsächlich ist. Außerdem wichtig ist, ob die Hitze eine so starke Beeinträchtigung ist, dass sie eine Minderung der Miete rechtfertigen würde", erklärt Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des DMB Mietervereins München.

Ab 26 Grad Raumtemperatur kann Mietmangel vorliegen
Als grober Richtwert für eine starke Beeinträchtigung gilt eine am Tag vorherrschende Raumtemperatur von 26 bis 28 Grad. Ab dieser Grenze kann ein Mietmangel vorliegen, der eine Mietminderung möglich macht, jedoch ist dies keine allgemeingültige Regel, jeder Einzelfall muss gesondert angesehen und bewertet werden.
Was die Temperatur-Obergrenze für Wohnungen angeht, so gibt es in Deutschland keine eindeutige gesetzliche Regelung, es gibt jedoch Urteile für bestimmte Einzelfälle.
Wer in einer Dachgeschosswohnung oder in einem Altbau wohnt, muss als Mieter grundsätzlich mit höheren Sommertemperaturen rechnen, während sie in Neubauten einen besseren Wärmeschutz erwarten können.
In einer Dachgeschosswohnung muss mit Sommerhitze in den Räumen gerechnet werden
"Wer eine Dachgeschosswohnung mit großen Fensterflächen mietet, muss laut Rechtsprechung grundsätzlich mit starker Sommerhitze in den Räumen rechnen. Hier ist dann oft eine Mietminderung nicht möglich, da der Mieter von vornherein wissen musste, dass es heiß werden könnte", so Schmid-Balzert.
Ist die Hitze in der Wohnung so hoch, dass sie sich als mietrechtlicher Mangel erweist, kann die Miete um bis zu 20 Prozent gemindert werden, allerdings nur für die betreffenden Tage.
"Das Recht auf Mietminderung besteht natürlich nur für die Tage, an denen tatsächlich ein Mangel vorlag und die Höchsttemperaturen überschritten wurden", so Schmid-Balzert.
Eine pauschale Regelung zur Höhe der Mietminderung gibt es jedoch nicht. Entscheidend ist dabei, wie gravierend und an wie vielen Tagen im Monat die Wohnung aufgeheizt ist.
Zu heiß in der Wohnung? Diese Rechte und Pflichten haben Mieter
Hat ein Mieter den Verdacht, dass seine Wohnung zu heiß ist, kann er von Mietrechtsexperten, beispielsweise von Mietervereinen, prüfen lassen, ob ein Mietmangel vorliegt und wie mit dem Vermieter darüber gesprochen wird. "Wir raten generell dazu, erst einmal mit dem Vermieter zu reden und gemeinsam eine Lösung zu suchen", so Monika Schmid-Balzert.
Ist die Wohnung zu heiß und könnte daher der Grund für eine Mietminderung vorliegen, sollte der Mieter folgendes tun:
Temperaturen in der Wohnung täglich messen und notieren, an welchen Tagen die Temperaturen über 26 Grad steigen (dabei sind Fotos des Thermometers von Vorteil).
Dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass dieser Mangel vorliegt und ihn auffordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Außerdem dem Vermieter mitteilen, dass die Miete ab sofort nur noch unter Vorbehalt bezahlt wird. Die Mietminderung können Mieter im Nachhinein rückwirkend geltend machen, indem sie den Minderungsbetrag vom Vermieter zurückfordern. Damit ist das Risiko einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausgeschlossen.