Mieterin gekündigt: Jetzt wird Wohnung verkauft

Petra D. hat im Olympiadorf gewohnt, bis sie aus der Wohnung musste – angeblich wegen Eigenbedarfs. Jetzt steht diese zum Verkauf. Die 64-Jährige wohnt nun in Landshut.
Tina Angerer |
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Sommer 2011: Petra D. (64) auf dem Balkon ihrer Wohnung mit Blick auf den Olympiapark.
Sommer 2011: Petra D. (64) auf dem Balkon ihrer Wohnung mit Blick auf den Olympiapark.

Petra D. hat im Olympiadorf gewohnt, bis sie aus der Wohnung musste – angeblich wegen Eigenbedarfs. Jetzt steht diese zum Verkauf. Die 64-Jährige wohnt inzwischen in Landshut.

München - Einzigartiger Ausblick auf die Münchner Skyline und Alpen“ – so wird eine 69 Quadratmeter-Wohnung in München auf einem Immobilienportal angepriesen. 249500 Euro soll sie kosten, der Tiefgaragenplatz kostet noch einmal 15000 Euro extra. Es ist nicht irgendeine Wohnung, die hier angepriesen wird. Es ist die Wohnung, in der bis Ende Juni Petra D. zur Miete gewohnt hat. Der Eigentümer hat sie dann aus der Wohnung geklagt, weil er Eigenbedarf angemeldet hat (AZ berichtete).

Das geht rechtlich nur, wenn er selbst oder ein naher Verwandter dort einzieht. Jetzt, wenige Monate später, macht er die Wohnung zu Geld. „So etwas gibt es in München oft, das ist ein Klassiker: den Mieter mit einer Eigenbedarfskündigung loswerden – und dann zu verkaufen“, sagt Juristin Anja Franz vom Münchner Mieterverein.

Im Falle von Petra D. ist das besonders bitter. Die 64-Jährige, die vor einigen Jahren arbeitslos wurde, war kurz vor ihrem Renteneintritt auf Hartz IV angewiesen – das Amt hätte ihre 750 Euro Miete weitergezahlt. Aber nach der Kündigung musste sie sich eine neue Wohnung suchen.

Da die Beschränkung bei 449 Euro liegt, wäre in München maximal ein Zimmer drin gewesen. Für die Frau, die 35 Jahre lang gearbeitet und Miete gezahlt hatte, war klar: Sie kann sich München nicht mehr leisten. Deswegen zog Petra D. schweren Herzens nach Landshut.

Umso enttäuschter ist sie jetzt. „Ich musste mein ganzes Leben ändern. Und es sieht für mich ganz so aus, als hätte der Vermieter mich nur rausgeklagt, um die Wohnung teuer verkaufen zu können.“ Ein Verkauf mit Mieter bringt wesentlich weniger Geld.

Das Problem ist in München bekannt: „Die Eigenbedarfskündigung ist die häufigste Art der Kündigung“, erklärt Anja Franz. Das Gesetz schützt den Mieter eigentlich, der nur dann weichen muss, wenn der Vermieter glaubhaft macht, dass er selbst oder nahe Verwandte in die Wohnung einziehen wollen. Im Zweifel entscheidet dann das Gericht, wessen Interessen schwerer wiegen.

Der Vermieter von Petra D. behauptete, mit seiner Frau und seinem Sohn in die Zweieinhalb-Zimmerwohnung einziehen zu wollen. Obwohl er in München noch eine große Wohnung in der Innenstadt besitzt, die nicht vermietet ist und eine weitere Wohnung im Haus von Petra D., die vermietet und größer ist. Außerdem besitzt er in Franken ein großes Haus mit Grundstück, in dem er zum Zeitpunkt der Kündigung gewohnt hat. Petra D. wehrte sich im vergangenen Jahr gegen die Kündigung – und verlor. „Zwar scheint es ungewöhnlich, dass eine dreiköpfige Familie, welche ein Haus und einen Park bewohnt, nunmehr in eine 2 1/2-Zimmerwohnung mit 69 Quadratmetern Wohnfläche umziehen möchte“, heißt es in dem Urteil. Zumal der Mann nur einen Monat vor der Kündigung einen Job in Franken angenommen hatte und sein Haus dort erst 2008 renoviert hatte.

Dennoch schenkte das Gericht der Erläuterung des Vermieters Glauben: Er werde künftig in München arbeiten. Seine Wohnung in der Innenstadt sei renovierungsbedürftig und bei der dritten Wohnung gebe es eine Kündigungsschutzklausel, sodass er die Mieter nicht loswerde. „Es ist sehr schwer, im Vorhinein zu beweisen, dass jemand in eine Wohnung später nicht einziehen wird“, erklärt Anja Franz vom Mieterverein. Manchmal, wenn die Angaben offensichtlich falsch sind und der Mieter sich wehrt, einigt man sich. „Dann zahlen manche Vermieter freiwillig eine Abfindung.“

Zieht der Vermieter später nicht ein, kann der Ex-Mieter nämlich Schadenersatz verlangen. Nur: Die Beweislast liegt auch hier beim ehemaligen Mieter. „Da ist regelrecht detektivisches Vorgehen gefragt“, erklärt die Juristin. Ist ein Name an der Tür? Was sagen Nachbarn? Und – natürlich ist es auch legitim, dass sich auch beim Vermieter die Lebensumstände wieder ändern können. Manche Gerichte halten es für unglaubwürdig, wenn der Vermieter weniger als ein Jahr in der Eigenbedarfswohnung wohnt.

„Rechtlich ist das sehr schwierig. Vor allem, weil viele Mieter sich eine Schadenersatzklage nicht leisten können“, sagt Anja Franz. Im Falle von Petra D. berichten Nachbarn, dass sie den Mann nur sehr selten gesehen haben. Nach seinen eigenen Angaben ist er am 1. September eingezogen – also vor fünf Monaten. Zur AZ sagt er: „Ich muss die Wohnung nun aus finanziellen Gründen verkaufen. Ich würde aber gerne weiter als Mieter in der Wohnung bleiben.“ In dem Wohnungs-Inserat steht von einem gewünschten Mietverhältnis aber nichts.

Da ist die Wohnung „bezugsfrei“ – und als „exclusives Angebot“ eine Viertel Million Euro wert.

 

 

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