Mieter soll 4.000 Euro für zerkratztes Geschirr zahlen

Vier Monate lebt Sunil C. als Zwischenmieter in einer  Zweizimmerwohnung in der Lerchenau. Als er auszieht, fordert seine Vermieterin fast 4.000 Euro von ihm - für zerkratztes Geschirr.
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Trotz der unverschämten Forderung: Sunil C. mag München immer noch.
Philipp Guelland/Mieterverein Trotz der unverschämten Forderung: Sunil C. mag München immer noch.

Vier Monate lebt Sunil C. als Zwischenmieter in einer Zweizimmerwohnung in der Lerchenau. Als er auszieht, fordert seine Vermieterin fast 4.000 Euro von ihm - für zerkratztes Geschirr.

München - Er hat von ihrem Tellerchen gegessen. Er hat mit ihrem Gäbelchen gestochen. Und er hat mit ihrem Messerchen geschnitten: Zu rabiat, findet Sunil C.’s frühere Vermieterin. Sie fordert knapp 4.000 Euro von ihm – auch, weil er angeblich das vergoldete Geschirr ihrer Großmutter zerkratzt haben soll.

Bis Ende März wohnte der 34-Jährige, der ursprünglich aus Indien stammt, übergangsweise zur Zwischenmiete in einer Wohnung in der Lerchenau. 1.670 Euro warm bezahlte er monatlich für 65 Quadratmeter. Ein stolzer Preis für eine Zweizimmerwohnung im Münchner Norden, deren Lage der Mietspiegel als "durchschnittlich" klassifiziert.

Für die möblierten Räume hatte Sunil C. eine Kaution von 3.900 Euro hinterlegt. Nach knapp vier Monaten Wohnzeit zog er aus. Bei der Wohnungsübergabe hatte seine Vermieterin, die sich zwischenzeitlich im Ausland befand, nichts zu bemängeln. Kurze Zeit später der Schock: Nicht nur behält die Vermieterin die Kaution ein, zusätzlich fordert sie eine Art Schadenersatz für angebliche Defekte. Insgesamt will sie 3.998,80 Euro.

Vermieterin fordert 4.000 Euro für zerkratztes Geschirr

Der Inder ist empört. Mit der Rechnung wendet er sich an den Mieterverein. "Ich bezahle, wenn ich etwas kaputt mache. Aber ich habe das Gefühl, die Vermieterin nutzt es aus, dass ich nicht aus Deutschland komme – und ich denke, dass sie mir Angst machen will. Denn bei der Wohnungsübergabe hat sie gesagt, dass alles okay ist", sagt er.

Das Problem: Weder bei Bezug der Wohnung, noch nach dem Auszug ist ein Übergabeprotokoll erstellt worden. Es wurde also nicht festgehalten, welche Mängel es in der Wohnung gibt. Das bedeutet allerdings keine freie Handhabe für die Vermieterin. "Sie kann dann nicht im Nachhinein noch mit Beanstandungen kommen. Das hätte sie gleich am Tag der Übergabe mitteilen müssen", sagt der Geschäftsführer des Mietervereins, Volker Rastätter. Grundsätzlich sei ein solches Protokoll wichtig. Zur Absicherung, rät er, sollten Mieter bei einer Wohnungsübergabe zusätzlich einen Zeugen an ihrer Seite haben.

Gerade, wenn es sprachliche Hürden gibt, sollten Mieter bedacht vorgehen. "Mir ist es wichtig, andere Mieter vor einer solchen Situation zu bewahren, deswegen gehe ich an die Öffentlichkeit", sagt Sunil C. München hat den 34-Jährigen nicht gänzlich vergrätzt. Auch wenn sein Start holprig war: Er will hierbleiben. Die Rechnung bezahlt er erstmal nicht.

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