Mehr Kulanz, bitte!
Folgt man den Paragrafen, ist der Fall klar: Wer den Regelungen im Kleingedruckten nicht nachkommt, der verliert seinen Versicherungsschutz. Insofern ist es logisch, dass die Klägerin aus Straubing vor dem Amtsgericht unterlag.
Doch der Fall hat eine zweite Ebene: die moralische. Hier wäre der Versicherer gefordert. Wer plötzlich einen lieben Menschen verliert, denkt nicht sofort an Vertragsbedingungen und Fristen. Etwas mehr Kulanz wäre hier durchaus angebracht gewesen. Wer ökonomisch argumentieren will: Ein solches Verhalten täte auch dem Firmen-Image gut.
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