Mann wollte Sex: Joggerin mit Flasche angegriffen

Ein 37-Jähriger zieht einer jungen Frau eine leere Bierflasche über den Kopf, um sie zu vergewaltigen. Doch der 25-Jährigen gelingt die Flucht. Der Prozess.
John Schneider |
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Peter S. vor Gericht: Er muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
jot Peter S. vor Gericht: Er muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

München - Mit 37 Jahren noch Jungfrau, darunter litt Peter S. (Namen geändert) offenbar sehr. Bei seinen Spaziergängen hatte er im Herbst 2013 eine Joggerin entdeckt, die regelmäßig an ihm vorbeilief. Sie gefiel ihm, doch die Frau anzusprechen, das traute er sich nicht. Stattdessen kam er auf die Idee, die 25-jährige Studentin zu vergewaltigen.

Sein Plan: Wenn sie an ihm vorbeiläuft, mit einer Bierflasche zuzuschlagen. Die ohnmächtige Frau wollte er dann vergewaltigen. So die Anklage.

Am 21. Januar 2014 spazierte er auf einem Fußgängerweg entlang der Leitzach in Fischbachau. Die Flasche hatte er dabei. Doch zu seiner Enttäuschung kam die Frau an diesem Tag nicht an ihm vorbei. Er deponierte die Bierflasche und versuchte es am nächsten Tag erneut. Diesmal lief die Joggerin gegen 16.48 Uhr an ihm vorbei. Das heißt, sie wollte an ihm vorbeilaufen. Doch Peter S. ergriff ihren Arm und schlug ihr die Flasche auf den Kopf. Die junge Frau soll noch „Spinnst du?“ gerufen haben, erinnert sich der geständige Täter.

Petra C. schrie, riss die Arme hoch, befreite sich so aus dem Griff des Angreifers und lief weiter. In diesem Moment sah der verhinderte Sex-Täter laut Anklage die Dummheit seiner geplanten Tat ein. Er verfolgte die Frau nicht weiter. Die 25-jährige hatte durch den Schlag eine blutende Platzwunde und Schmerzen erlitten.

Das Gericht erklärte, das neben der gefährlichen Körperverletzung auch ein hinterlistiger Überfall im Raum steht. Richter Oliver Ottmann versuchte den Angeklagten zu bewegen, seine Motivation näher zu erläutern. Doch dem war die Sache viel zu peinlich. Er räumte die Vorwürfe zwar über seinen Anwalt Nico Werning ein, zu Details schwieg er aber lieber. Immerhin hatte er erklären lassen, dass er sich schämt und sich entschuldigt.

Keine leeren Worte, denn der Spüler hat seine sämtlichen Ersparnisse in den Täter-Opfer-Ausgleich gesteckt. Petra C. bekam so 8.000 Euro überwiesen.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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