Mann schießt in München auf Handydieb – Urteil gefällt

Ein Mann will ein Handy von einem anderen Mann kaufen, rennt aber mit dem Telefon davon, ohne zu bezahlen. Das lässt sich der Geprellte nicht gefallen und greift zu einem drastischen Mittel.
AZ/dpa |
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Das Landgericht München I wertet vier Schüsse auf einen Handydieb als versuchten Totschlag.
Das Landgericht München I wertet vier Schüsse auf einen Handydieb als versuchten Totschlag. © Sven Hoppe/dpa

München - Weil er ohne Vorwarnung auf einen flüchtenden Handydieb geschossen hat, hat das Landgericht München I einen Mann zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. 

Handydieb auf der Flucht: Der Geprellte schießt viermal auf den Mann

Die Strafe wegen versuchten Totschlags und unerlaubten Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. 

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Das Opfer hatte den Angeklagten, der im Februar 2022 sein Handy in München an den Mann verkaufen wollte, bei dem Geschäft hereingelegt und war mit dem Telefon weggerannt. Der 48-Jährige lief dem Dieb laut Gericht zunächst hinterher, konnte ihn aber nicht einholen. 

Handydieb kein Unbekannter 

Daraufhin soll der Angeklagte, der eine Pistole dabei hatte, viermal auf den Fliehenden geschossen haben. Das Opfer blieb unverletzt. Er entwischte und verkaufte den Angaben nach später das gestohlene Handy des Angeklagten weiter. 

Der 48-Jährige zeigte den Diebstahl zwar an, sagte aber nichts von den Schüssen. Der Dieb meldete sich gar nicht bei der Polizei – er hatte laut Gericht schon mehrfach bei Verkaufsgesprächen Handys gestohlen.

Die Taten kamen erst zwei Jahre später ans Licht, als die Ex-Frau des Angeklagten diesen wegen einer ganz anderen Straftat bei der Polizei anzeigte. Im Zuge der Ermittlungen sei ein Chat sichergestellt worden, in dem der Mann die Tat ausführlich geschildert habe, so das Gericht.

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3 Kommentare
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  • MUC am 26.02.2025 10:06 Uhr / Bewertung:

    Der Dieb wurde nicht verletzt, trotzdem 2 Jahre auf Bewährung für den Bestohlenen. Man muss sich also bestehlen oder ausrauben lassen, am besten noch danke sagen, verkehrte Welt...

  • Chris_1860 am 26.02.2025 11:02 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von MUC

    Es geht hier um unerlaubten Waffenbesitz und um eine völlige Deplatziertheit der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Wir sind doch nicht im "Wilden Westen", wo jeder wie er will illegal und ungestraft herumballern kann.

  • Flo91 am 26.02.2025 11:05 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von MUC

    Hier hat einer wie wild in der Gegend rumgeballert, natürlich muss sowas bestraft werden.

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