Mann mit Wolfsmaske vergewaltigt Mädchen: Prozessbeginn im März

Ein Szenario wie aus einem Horrorfilm: Ein Mann mit einer Wolfsmaske zerrt ein Mädchen am helllichten Tag in ein Gebüsch und vergewaltigt das Kind. Jetzt steht der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter bevor.
AZ/dpa |
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Ein elfjähriges Mädchen wurde am hellichten Tag von einem Mann, der eine Wolfsmaske getragen haben soll, in diesem Waldstück vergewaltigt.
Ein elfjähriges Mädchen wurde am hellichten Tag von einem Mann, der eine Wolfsmaske getragen haben soll, in diesem Waldstück vergewaltigt. © Lino Mirgeler/dpa

München - Mehr als anderthalb Jahre nach der Aufsehen erregenden Vergewaltigung eines Mädchens in München beginnt Anfang März der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter.

Der Mann soll sich mit einer Wolfsmaske getarnt und das damals elf Jahre alte Kind im Sommer 2019 am helllichten Tag im Stadtteil Obergiesing in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt haben. Wie sein Anwalt Adam Ahmed der Deutschen Presse-Agentur sagte, ist der Prozessbeginn am Landgericht München I für den 3. März angesetzt.

Auf einem Bildschirm im Polizeipräsidium präsentiert die Polizei ein Vergleichsbild einer Wolfsmaske.
Auf einem Bildschirm im Polizeipräsidium präsentiert die Polizei ein Vergleichsbild einer Wolfsmaske. © dpa

Angeklagter ist in psychiatrischer Klinik

Der Angeklagte ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraft und kam nach der Tat in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik. Die Wolfsmaske wurde in einem Abfallcontainer in der Nähe seines Wohnortes gefunden, nach dem er den Ermittlern gesagt hatte, wo sie suchen müssen.

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Die Tat hatte eine Debatte um die Resozialisierung von Sexualstraftätern ausgelöst. Denn der Tatverdächtige war schon zuvor für einige Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht und lebte vor der Tat in einer therapeutischen Wohngemeinschaft. "Der Verdächtige war aufgrund richterlicher Entscheidung im Maßregelvollzug untergebracht und befand sich in der Lockerungsstufe des sogenannten Probewohnens", teilte das Amt für Maßregelvollzug nach der Festnahme des Mannes mit.

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2 Kommentare
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  • Lackl am 20.01.2021 18:29 Uhr / Bewertung:

    Wer sich durch solch eklige Taten so außerhalb der Gesellschaft begibt, sollte nie wieder in dieser Platz nehmen dürfen.

  • am 20.01.2021 15:32 Uhr / Bewertung:

    Klar, Verbrecher bekommen die Strafe für ein Vergehen - und nicht selten sogar Bewährung. So geschehen beim Schneider, Baubetrüger und dem "Ehrenpräsidenten" des FCB. Sie hatten ja eine schwere Kindheit, damals hat es mehr geregnet.

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