Mandant verklagt TV-Staatsanwalt

Rechtsanwalt Sewarion Kirkitadse spielt seit Jahren erfolgreich in Fernsehserien wie „Richter Alexander Hold“ und „K 11 - Kommissare im Einsatz“ den Staatsanwalt. Seit Montag muss er die Rolle wechseln.
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Verklagt: TV-Staatsanwalt Sewarion Kirkitadse
Martha Schlüter Verklagt: TV-Staatsanwalt Sewarion Kirkitadse

MÜNCHEN - Rechtsanwalt Sewarion Kirkitadse spielt seit Jahren erfolgreich in Fernsehserien wie „Richter Alexander Hold“ und „K 11 - Kommissare im Einsatz“ den Staatsanwalt. Seit Montag muss er die Rolle wechseln.

Mandant Werner H. will vor dem Münchner Landgericht 8000 Euro von Anwalt Kirkitadse einklagen. Dieses Geld war im Betrugsprozess zunächst als Schadenwiedergutmachung gedacht. Doch die Vorstrafen des Angeklagten und die Höhe des angerichteten Betrugsschadens (60000 Euro) machten trotz Geständnis schließlich eine Bewährungsstrafe unmöglich, erklärt Kirkitadse im AZ-Gespräch. Das Geld verblieb zunächst beim Anwalt. Kirkitadses Mandant aber wanderte für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Nun fordert der verurteilte Betrüger über einen zweiten Anwalt sein Geld zurück. Kirkitadse aber macht Honorarforderungen geltend. „Darüber gibt es eine schriftliche Vereinbarung mit der Ehefrau und dem Stiefsohn.“ Die hätten ihn nach dem Urteil gebeten, den Mann in der Berufung und bei anderen Verfahren weiter zu vertreten, sagt Kirkitadse. Die ihm als Schadenwiedergutmachung überlassenen 8000 Euro sollten nun für sein Honorar genutzt werden. Das Problem: Diese Vereinbarung ist nicht datiert. Doch der prominente Anwalt gibt sich siegessicher: „Wenn nötig, gehe ich in die Beweisaufnahme.“

TV-Staatsanwalt muss Zeugen nennen

Es ist nötig. Richter Frank Tholl machte gestern deutlich, dass der Anwalt die 8000 Euro laut Quittung von Werner H. erhalten hat. Nun muss Kirkitadse nachweisen, das das Geld tatsächlich aber von dessen Ehefrau und dem Stiefsohn stamme. Nur dann ist die Vereinbarung zwischen ihm und den beiden Angehörigen seines Mandanten für die Gerichtsentschedung relevant.

Also wird der TV-Staatsanwalt nicht darum herumkommen, Zeugen zu benennen, die seinen Standpunkt erhärten. Nur mit schriftlichen Dokumenten werde er keinen Erfolg haben, deutete das Gericht an. Die Entscheidung soll am 5. Mai fallen.

jot

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