Makler und Vermieter versuchen Bestellerprinzip zu umgehen

Früher mussten Mieter bei der Wohnungssuche oftmals hohe Provisionen zahlen. Das sollte sich durch das Bestellerprinzip ändern. Sollte. Immer wieder versuchen Makler und Vermieter dies zu verhindern.
von  az

Früher mussten Mieter bei der Wohnungssuche oftmals hohe Provisionen zahlen. Das sollte sich durch das Bestellerprinzip ändern. Sollte. Immer wieder versuchen Makler und Vermieter dieses zu verhindern.

München - Genau auf so einen Fall wurde jetzt der Mieterverein München e.V. durch eine Mieterin aufmerksam gemacht. Die Frau stieß bei ihrer Wohnungssuche auf eine interessante Anzeige im Internet und nahm Kontakt mit der Maklerin auf, um an weitere Informationen zu kommen bzw. einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.

Die Maklerin meldete sich und teilte mit, dass sie die Wohnung gerne besichtigen könne, allerdings nur unter der Auflage, dass vorher ein Vermittlungsvertrag unterzeichnet werden müsse. Da die Nachfrage für diese Wohnung sehr hoch sei, sei der Vermieter nicht bereit, die Maklerprovision zu zahlen.

 

Wer den Makler bestellt, muss zahlen

 

"Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Bestellerprinzip! Der Vermieter hat die Maklerin mit der Vermittlung der Wohnung beauftragt, also muss auch er die Provision bezahlen", kommentiert Anja Franz, Sprecherin des Mietervereins München e.V. dieses Vorgehen.

Das Bestellerprinzip besagt, dass bei Wohnungsvermittlung durch einen Makler derjenige die Provision an den Makler zahlen muss, der ihn zuerst beauftragt hat. In der Regel ist das der Vermieter. Nur in dem Fall, in dem ein Mieter von sich aus auf einen Makler zugeht und ihn mit der Suche nach einer geeigneten Wohnung beauftragt, muss der Mieter diese Gebühr übernehmen.

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