„Macht auf, oder ich zünde alles an!“

Weil er nicht mehr in die Wohnung durfte, legte ein Ehemann Feuer. Der Prozess.
MILBERTSHOFEN Seit gestern muss sich der Milbertshofener Bäcker Hermann G. (43) wegen schwerer Brandstiftung verantworten. Ihm wird der Brand in einem Mehrfamilienhauses in Milbertshofen zur Last gelegt. Weil er nicht mehr in die Wohnung durfte, soll der erzürnte Ehemann Feuer gelegt haben. Glücklichen Umständen war es zu verdanken, dass sich das Feuer am 11. Juli 2010 im Keller nicht ausbreitete. Den Flammen ging die Luft aus.
Dass sich die Eheleute G. immer wieder auch gewalttätig stritten, war in dem Haus in der Riesenfeldstraße bekannt. Die Ruhestörungen hatten bereits zu einer Räumungsklage geführt. Am 1. August sollte das Paar raus.
In der Nacht auf den 11. Juli eskalierte die Situation. Das Ehepaar stritt sich. Er zog danach wie so oft um die Häuser, sie drohte, ihn auszusperren. Keine leere Drohung, wie der arbeitslose Bäcker wusste. Seit Monaten kampierte er auf einem provisorischen Lager im Keller, wenn er mal wieder nicht rein durfte.
Als er in dieser Nacht von der Zechtour zurückkehrte, soll er auf der Straße gestanden und gebrüllt haben: „Macht auf oder ich zünde alles an!“ Das sagte eine Nachbarin bei der Polizei aus. Etwas später habe er dann an ihrer Wohnungstür wild geklopft und gesagt, es brenne. Auch die anderen Hausbewohner wurden von ihm gewarnt. Dass er das Feuer, das in seinem Kellerabteil entstanden war, selbst gelegt habe, bestreitet er aber: „Zu der Zeit war ich in der Kneipe.“
Tatsächlich ergab eine Blutprobe kurz nach dem Brand 2,96 Promille. Trotz des hohen Alkoholwertes hatte Hermann G. nach Ansicht der beiden Polizisten, die ihn noch in der Nacht festnahmen aber keine Ausfallerscheinungen. Der Mann erzählte, dass er durch die Glastür den Rauch gesehen und daraufhin die Hausbewohner gewarnt habe. Eine Mutter (19) und ihre kleine Tochter (1) wurden durch den Rauch verletzt. Das Mädchen wurde vorsorglich ins Krankenhaus gebracht.
Die Kronzeugin der Anklage ist schwer erkrankt, kann auf Monate nicht an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen. Ihre Zeugenaussage musste verlesen werden. Der Prozess wird fortgesetzt.
jot