Lover mit Messer verletzt: Frau bekommt fast acht Jahre Haft

Für eine Messerattacke auf ihren Liebhaber im Beisein ihres Ehemannes muss eine Frührentnerin mit sieben Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe büßen.
dpa |
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Die Frau und ihr Mann vor Gericht: Die 54-Jährige soll ihren Lover mit einem Messer schwer verletzt haben.
Torsten Huber Die Frau und ihr Mann vor Gericht: Die 54-Jährige soll ihren Lover mit einem Messer schwer verletzt haben.

München - Ein Münchner Schwurgericht sprach die 40-Jährige am Freitag des versuchten Totschlags schuldig und ordnete die Unterbringung der tablettensüchtigen Frau in einer Entziehungsanstalt an, sobald sie 13 Monaten Haft verbüßt habe. Ihr wegen Körperverletzung mitangeklagter Mann kam mit einer Geldstrafe von 2 700 Euro davon.

Die Angeklagte hat dem Urteil zufolge seit Jahren eine Vielzahl von Medikamenten und auch Drogen genommen. Wegen der dadurch bedingten häuslichen Probleme sei die Frau eine Beziehung zu dem späteren Opfer eingegangen, so der Vorsitzende Richter. Der 50 Jahre alte Ehemann „war verständlicherweise aufgebracht“, insbesondere, als er von Nacktfotos seiner Frau erfuhr und diese behauptete, sie sei vergewaltigt und heimlich aufgenommen worden.

Gemeinsam suchte das Paar am 8. Mai 2012 den anderen Mann auf. Die Frau lockte den 54-Jährigen aus der Wohnung und zog draußen unverzüglich das Messer mit den Worten: „Du Schwein, ich steche dich ab!“ Der Ehemann schlug und trat den Mann. Als er flüchtete, stach ihm die Frau in den Rücken und verletzte ihn.

Das Tatmotiv blieb weitgehend ungeklärt. Es bestehe der Verdacht, dass der Ehemann einer größere Rolle gespielt habe, als die Beweisaufnahme klären konnte, sagte der Richter.

Fest stehe nach Überzeugung des Gerichts der Tötungsvorsatz der Frau. Ihr langer Drogenmissbrauch, ihre auffällige Persönlichkeit und die sowie die letztlich nur geringfügige Verletzung des Opfers führten zur Verurteilung wegen Totschlagsversuchs. Das Urteil übertrifft den Antrag der Verteidigung um knapp drei Jahre und liegt um acht Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. 

 

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