Live-Bilder von der schönen Nachbarin

Weil er eine Kamera auf die Couch der jungen Frau gegenüber gerichtet hatte, muss ein 49-Jähriger Strafe zahlen. Der Fall, das Urteil des Gerichts - und wie es dem Opfer geht.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Seine Kamera war auf die Wohnung der Nachbarin ausgerichtet: Peter S. (Name geändert) berät sich mit seinem Anwalt.
jot Seine Kamera war auf die Wohnung der Nachbarin ausgerichtet: Peter S. (Name geändert) berät sich mit seinem Anwalt.

Weil er eine Kamera auf die Couch der jungen Frau gegenüber gerichtet hatte, muss ein 49-Jähriger Strafe zahlen. Der Fall, das Urteil des Gerichts - und wie es dem Opfer geht.

Milbertshofen - Hanna C. (25, Name geändert) hat einen Albtraum hinter sich: Die Studentin ist von einem älteren Herren in der Wohnung gegenüber offenbar über Monate per Kamera beobachtet worden. Per Zufall entdeckte sie in einer Juninacht des vergangenen Jahres die Leuchtanzeigen der Kamera und rief die Polizei.

Der 49-jährige Peter S. (Name geändert) wurde gestern wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“ zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Dabei hatte der Mann bis zuletzt behauptet, die Kamera auf seinem Balkon hätte einzig und allein dem Zweck gedient, Einbrecher abzuschrecken. Der Stuhl mit der Kamera sei nur aus Versehen auf die gegenüberliegende Wohnung ausgerichtet gewesen.

„Reine Schutzbehauptung“, „unglaubwürdig“, kommentierte die Staatsanwältin die Aussage des 49-Jährigen. Und auch Richter Andreas Schätzl war eher skeptisch: „Dem, was Sie erzählt haben, habe ich wenig Glauben geschenkt.“ Mehrere Indizien haben den Richter von der Schuld des Spanners überzeugt. Zum einen, dass eine angeblich der Abschreckung dienende Kamera mit einem Handtuch abgedeckt wurde: Die Kamera im 3. Stock wäre von potenziellen Einbrechern vor dem Haus gar nicht zu sehen gewesen.

Dazu war das Gerät genau auf die Schlafcouch der jungen Frau gerichtet. Außerdem hätte es die aufwändige Installation, mit der die Bilder der Kamera auf den Fernseher von Peter S. übertragen wurden, zur Abschreckung gar nicht gebraucht. Auch das ließ den Richter zweifeln. Was alle Prozessbeteiligten aber besonders beeindruckte: Hanna C. erzählte von dem Trauma, das sie erleben musste.

Nach dem Vorfall vom 24. Juni 2013 habe sie zunächst gar nicht mehr zu Hause schlafen können. Sie sei durch den Stress durch ihre Uni-Prüfungen geflogen und habe sich vor jedem Gang in den Keller gefürchtet. Peter S. entschuldigte sich bei ihr: „Ich wollte Sie nicht belästigen.“ Er beharrte aber darauf, die Kamera habe nur der Abschreckung gedient.

Hanna C. glaubte ihm kein Wort. „Ich war mal sehr selbstsicher“, sagt die 25-Jährige. Das sei vorbei. „Ich schlafe jetzt mit runtergezogenen Rollläden.“

 

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.