Liebestolle Münchnerin will immer mehr Sex

Eine 47-Jährige schleppt einen Mann ab. Sie haben mehrmals Sex. Er will gehen, sie will mehr. Nach seiner Flucht über den Balkon soll auch die eintreffende Polizei herhalten.
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Eine 47-Jährige schleppt einen Mann ab und hat mehrmals Sex mit ihm. Als er nach Hause will, zwingt sie ihn zu mehr. Nach seiner Flucht über den Balkon soll auch die eintreffende Polizei herhalten.
dpa/fotolia Eine 47-Jährige schleppt einen Mann ab und hat mehrmals Sex mit ihm. Als er nach Hause will, zwingt sie ihn zu mehr. Nach seiner Flucht über den Balkon soll auch die eintreffende Polizei herhalten.

Eine 47-Jährige schleppt einen Mann ab und hat mehrmals Sex mit ihm. Als er nach Hause will, zwingt sie ihn zu mehr. Nach seiner Flucht über den Balkon soll auch die eintreffende Polizei herhalten.

Ludwigsvorstadt - Sie bekam einfach nicht genug: Für einen Handwerker hat ein Schäferstündchen mit einer Zufallsbekanntschaft ungeahnte Folgen genommen. Weil die Frau immer wieder mit ihm schlafen wollte und ihn nicht mehr aus der Wohnung ließ, flüchtete der Mann irgendwann erschöpft auf den Balkon. Von dort aus rief er die Polizei.

Der 43-Jährige und die vier Jahre ältere Frau hatten sich am Ostermontag in einem Pub in der Ludwigsvorstadt kennen gelernt. Gegen 13.30 Uhr nahm die Frau ihren neuen Bekannten mit in ihre Wohnung. Dort kam es laut Polizei „zum mehrmaligen Liebesakt“.

Irgendwann schickte sich der Mann an, die Wohnung zu verlassen. Doch die Frau ließ ihn nicht! Sie forderte von ihm, dass er vorher noch mehrmals mit ihr schlafen müsse. „Da der 43-Jährige für sich keine andere Möglichkeit sah, kam er dem Ansinnen der Frau noch einige Male nach“, heißt es weiter. Doch auch danach gab die liebestolle 47-Jährige keine Ruhe. Schließlich rief der Mann die Polizei.

Aber auch als zwei Beamte im Liebesnest eintrafen, verging der Frau die Lust nicht. „Auch die eingesetzten Beamten versuchte die aktive Frau, allerdings erfolglos, zu entsprechenden Tätigkeiten zu überreden“, so Polizeisprecher Gottfried Schlicht.

Die Frau musste schließlich im Streifenwagen mit zur erkennungsdienstlichen Behandlung und zur Blutentnahme. Sie muss sich nun wegen sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung verantworten.

 

 

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