Liebeskranker Zöllner: Kein Beamter mehr

Weil er ohne Prüfung Ausfuhrerklärungen stempelte, wird ein Zöllner aus dem Dienst entlassen. Er habe das nur getan, weil er so gutmütig war und sich von einer Kollegin habe ausnutzen lassen, sagte er vor Gericht.
Jeanne Jacobs
Jeanne Jacobs
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Zöllner Florian B.(r.) vor Gericht.
AZ Der Zöllner Florian B.(r.) vor Gericht.

München - „Ich schäme mich noch heute dafür“, sagt Florian B. (Name geändert) vor dem Verwaltungsgericht. 23 933 mal hatte er ohne Prüfung Ausfuhrunterlagen gestempelt – nun ist seine Karriere als Beamter endgültig vorbei.

Schon im Herbst 2009 hatte sich Florian B. wegen Amtsanmaßung in 23 933 Fällen verantworten müssen. Die Ausstellung der Erklärungen war nicht nur illegal, B. wäre auch gar nicht für diese Sendungen zuständig gewesen. Die Strafe damals: zehn Monate auf Bewährung. Knapp unter der Grenze von einem Jahr, bei der Beamte wie B. sofort aus dem Staatsdienst entlassen werden. Mit der Disziplinarklage wollte der Staat das nun trotzdem erwirken.

Die Kollegin, mit der B. auf der Zoll-Außenstelle an der Messe Riem arbeitet, ist die mittlerweile zu fünf Jahren Haft verurteilte Christina A.. Gemeinsam hatten sie einem Münchner Spediteur Personal und Kosten gespart, indem sie dessen Ausfuhrgenehmigungen einfach abstempelten. 2,50 kassiert sie pro Stempel von dem Spediteur – Florian B. geht leer aus. 2008 fliegt sie auf. Auch der Chef der Spedition und sein Bruder wurden damals verurteilt.

Die junge Kollegin A. kannte Florian B. schon von der Zollinspektion am Ostbahnhof. In Riem teilen sie sich später ein Büro. B. verliebt sich in sie und hilft Christina A. wo er kann. Er bezahlt ihr Auto, sorgt für die Inspektion und kümmert sich um neue Winterreifen. Einmal ruft sie ihn aus dem Urlaub mit einer Freundin in Marbella an und sagt, sie brauche Geld. „Da habe ich ihr 1000 Euro überwiesen“. B. zuckt mit den Schultern, er versteht sein Verhalten heute selbst nicht mehr.

Als die Richterin ihn fragt warum nicht er mit A. verreist sei, wird seine Stimme leiser. „Sie wollte ja nicht mit mir in Urlaub.“ Gutmütig sei er gewesen und gutgläubig. „Das Neinsagen habe ich erst lernen müssen.“

„Ich war ein bisschen verliebt, hab mir Hoffnungen gemacht“

Manchmal ruft sie morgens an und sagt, dass sie verschlafen habe oder noch mit dem Hund rausmüsse. B. hält dann ihren Chip, der immer im Büro liegt, vor das Zeiterfassungsgerät – laut Anklage insgesamt 180 Mal.

Auch beim Ausstellen der falschen Ausfuhrbescheinigungen traut sich B. nicht Nein zu sagen – auch wenn er genau weiß, dass es illegal ist, zu groß ist die Angst vor Zurückweisung. Manchmal stempeln sie nur zehn Ausfuhrerklärungen am Tag ab, manchmal sind es zwischen 70 und 80. Eine „Gefälligkeit“, unter den Zöllnern sei ja bekannt gewesen, wie aufwendig die Beschaffung der Erklärungen für die Spediteure ist.

B. räumt vor Gericht alle Vorwürfe ein. Aber: „Ich wusste nicht, dass sie dafür Geld bekam.“ Anwalt Hans Aldebert plädiert daher auf Abweisung der Klage. Sein Mandant habe aus Gutmütigkeit gehandelt und für seine Hilfe nie auch nur einen Cent gesehen. Die Gefahr, dass er das Vertrauen seines Arbeitgebers noch einmal enttäuschen würde, sei sehr gering.

Auch habe er sich in der Zwischenzeit in psychologische Behandlung begeben um Selbstbewusstsein aufzubauen und soziale Kompetenz zu trainieren.

Die Vertreter der Klage haben indes wenig Verständnis für Florian B.s Verhalten. Man dürfe nicht vergessen, dass hunderte Sendungen durchgewunken wurden, deren Inhalt bis heute nicht bekannt sei: „Man muss auch diesen Vertrauensbruch sehen“.

Ähnlich argumentiert auch die Richterin bei der Urteilsverkündung. Florian B. aus dem Beamtendienst entlassen und muss die Prozesskosten tragen. Er sei seinem Arbeitgeber als Beamter nicht mehr zuzumuten, sagt die Richterin. Und: „Die 23 933 erteilten Ausfuhrgenehmigungen sprechen für sich“.

Ob Florian B. das Urteil akzeptieren wird ließ sein Anwalt am Montag offen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.