Liebesdame bricht Kollegin die Nase

Im Bordell "Palazzo der Sinne" schlägte eine Prostituierte einer Kollegin einen Küchenstuhl ins Gesicht. Jetzt steht die Frau vor Gericht.
Torsten Huber |
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Die prügelnde Liebesdame Evi B. (50) nach der Gerichtsverhandlung.
Torsten Huber Die prügelnde Liebesdame Evi B. (50) nach der Gerichtsverhandlung.

 

Im Bordell "Palazzo der Sinne" schlägt Prostituierte einer Kollegin Küchenstuhl ins Gesicht. Jetzt Prozess.

München Mobbing im Bordell „Palazzo der Sinne“: Liebesdame Conny D. (26) soll ihre Kolleginnen beleidigt, angepöbelt und gewatscht haben. Dafür rächte sich die Afrikanerin Evi B. (50, Namen geändert) und schlug ihr einen Küchenstuhl an den Kopf. Folge: Nasenbeinbruch.

Evi B. stand jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Münchner Amtsgericht. „Ich saß in der Küche. Conny kam rein und zog an meiner Perücke. Mit der Faust hat sie mich geschlagen und zu mir gesagt, dass ich stinke“, so die Angeklagte. Die Vorwürfe streitet sie allerdings ab: „Ich habe sie nicht mit einem Stuhl geschlagen.

Da war nichts.“ Es soll am 20. August 2010, gegen 22 Uhr, in dem Bordell am Frankfurter Ring passiert sein. Opfer Conny D. sagte vor Gericht: „Evi wollte mit mir was klären. Ich sollte mit in die Küche kommen.“ Sie folgte ihr und dann sei auch schon der Küchenstuhl geflogen. Diese Aussage bestätigten zwei andere Liebesdamen.

Die Angeklagte: „Das sind ihre Freundinnen. Die hat sie bezahlt, dass sie gegen mich aussagen.“ Dazu Simone G. (30): „Die Conny macht wirklich jede von uns blöd an, aber ich sage hier nur die Wahrheit.“ Lediglich Hausmann Udo S. (59) hielt zur Angeklagten: „Sie ist eine ganz liebe. Conny hat permanent Unfrieden gestiftet. Vom Nasenbeinbruch weiß ich nichts.

Sie hat an dem Abend noch drei Freier gehabt. Mit einem war sie eine Stunde auf dem Zimmer. Das schafft man nicht mit einem Nasenbeinbruch.“ Auf dem Röntgenbild ist eine Fraktur mit Schwellung zu sehen, die unmittelbar nach solch einer Verletzung auftritt. Der Gutachter meinte, dass die Verletzung frisch sei. Urteil: Acht Monate Haft mit Bewährung und 800 Euro an einen Frauenverein

 

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