Leiche den Hunden zum Fraß vorgeworfen: Prozess neu aufgerollt
MÜNCHEN/LANDSHUT - Der Prozess um die Tötung eines Landwirts aus der Nähe von Neuburg an der Donau wird wahrscheinlich doch neu aufgerollt. Das Oberlandesgericht München entschied in einem am Freitag bekanntgewordenen Beschluss, dass die Wiederaufnahmeanträge der Witwe des Opfers und ihrer beiden Töchter zulässig sind.
Die Frauen waren 2005 vom Landgericht Ingolstadt wegen Totschlags zu Gefängnisstrafen verurteilt worden.
Die Angeklagten, darunter auch der Verlobte einer der Töchter, hatten zunächst gestanden, Rudolf R. getötet, die Leiche zerteilt und den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen zu haben. Später widerriefen sie ihre Aussagen. Im März 2009 wurde dann das Auto des Mannes in der Donau gefunden, auf dessen Sitz sich der skelettierte Leichnam des Opfers befand.
Das Landgericht Landshut hatte die daraufhin gestellten Anträge, das Verfahren wieder aufzunehmen, abgelehnt. Diese Entscheidung hob nun das Oberlandesgericht München auf und verwies das Verfahren zurück nach Landshut. Über die endgültige Wiederaufnahme muss dort entschieden werden.
dpa
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