Lehrerin kämpft um ihre Unfallpension

MÜNCHEN - Die Münchner Hauptschullehrerin Erika H. (67) wurde vor neun Jahren von einem Schüler verletzt und ist seitdem dienstunfähig - der Freistaat will das nicht als Arbeitsunfall anerkennen und ihr weniger Pension zahlen.
Schule brutal: Die Münchner Hauptschullehrerin Erika H. wurde im Werk-Unterricht von einem Schüler (15) von hinten niedergeschlagen. Sie erlitt eine Schädelprellung und schwerste psychische Störungen. Die damals 59-Jährige war nicht mehr in der Lage, den Unterricht zu führen und wurde in den Vorruhestand geschickt.
Aber der Freistaat will ihr das höhere Unfallruhegehalt aber nicht genehmigen – es geht um zirka 300 Euro mehr im Monat. Dagegen klagt die heute 67-Jährige mit Anwalt Konrad Kittl jetzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht. Kittl: „Es gibt einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Pensionierung meiner Mandantin.“
Es passierte am Vormittag des 22. Dezember 2000: „Ich spürte nur einen Schlag auf den Hinterkopf, war wohl kurz bewusstlos und fand mich plötzlich auf einem Stuhl wieder. Die Schüler haben mich achselzuckend angeschaut. Keiner will es gewesen sein“, erinnert sich Erika H. an den Vorfall.
Die Hausärztin schrieb sie zunächst krank. Die Wunde verheilte. Aber die Tat hinterließ seelische Wunden. Erika H. hatte Angstzustände und litt unter Essstörungen. Sie traute sich nicht mehr, in eine Ansammlung von Jugendlichen zu gehen. Auch vom Schuldirektor habe sie sich im Stich gelassen gefühlt. Der Vorfall wurde nie richtig aufgeklärt. Die Schulleitung habe ihr einen Maulkorb verpasst. „Man drohte mir, dass ich sonst die Pension verliere, wenn ich was unternehme“, sagte sie. Richter entscheiden.
Der Amtsarzt bestätigt den Arbeitsunfall - es bringt nichts
Das Max-Planck-Institut attestierte 2004 bei Erika H. „Dienstunfähigkeit“ durch die Folge eines Unfalls am Arbeitsplatz. Erika H. bekam ab 2000 deswegen 75 Prozent von ihrem letzten Monatslohn als Vor-Unfall-Ruhegehalt. Als sie 2007 das Rentenalter von 65 erreicht hatte, wurde sie vom Freistaat erneut zur psychologischen Untersuchung geschickt.
Das Ergebnis: Es war kein Dienstunfall. Daraufhin bekam sie nur noch knapp 64 Prozent vom letzten Monatsgehalt als Pension. Obwohl Amtsarzt Hubert Haderthauer dem Gericht bestätigte, dass zwischen dem Unfall und der Pensionierung ein Zusammenhang besteht, weigerte sich der Vertreter der Finanzkasse, dies anzuerkennen. Er fordert ein weiteres Gutachten. Jetzt müssen die Richter entscheiden.
Torsten Huber