Lehrerin (55) kassiert doppeltes Kindergeld für ihren Sohn
Der Freistaat will die Münchnerin aus dem Dienst entfernen – und scheitert vor Gericht.
München Bei Steuerhinterziehern kennt der (Frei-)Staat kein Pardon. Die Münchner Latein-Lehrerin Beate S. (55, Name geändert) will er loswerden, klagte vor dem Verwaltungsgericht auf Entfernung aus dem Beamtendienst. Der Grund: Die Pädagogin hat für ihren 15-jährigen Sohn doppelt Kindergeld kassiert. Einmal von der Familienkasse, ein weiteres Mal von ihrem Arbeitgeber, dem Freistaat.
Siebeneinhalb Jahre strich sie so zu viel Unterstützung ein. Bei einer Kontrolle flog das auf. Die 55-Jährige wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer saftigen Geldstrafe von 12600 Euro verurteilt.
Doch damit nicht genug: Der Freistaat möchte die Beamtin aus dem Schuldienst entlassen. Und das obwohl ihr der Schulleiter großes Engagement bescheinigt. Der Fall geht auf das Jahr 2001 zurück. Als Beate S. damals das Kindergeld für ihren Sohn beantragte, wurde sie auch gefragt, ob sie denn schon Kindergeld beziehe. Sie kreuzte „Nein“ an. Obwohl sie von der Familienkasse bereits die Unterstützung bekam.
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Aus „Schlampigkeit“, nicht aus bösem Willen, beteuert sie vor Gericht. Sie habe seinerzeit wahrscheinlich Berge von Formularen, Korrekturen von Schularbeiten auf dem Tisch gehabt, als sie den Fragebogen ausfüllte. Dass sie das Kreuz an der falschen Stelle gemacht habe, sei „bestimmt nicht absichtlich“ geschehen. Jahrelang kassiert sie also doppelt.
Die Vorsitzende Richterin der Disziplinarkammer ist skeptisch: „Sie sind Oberstudienrätin. Sie können mir doch nicht erzählen, dass Ihnen das nicht aufgefallen ist.“ Das Kindergeld sei im Gesamtbetrag ihres Gehalts enthalten gewesen, erwidert Beate S.. Außerdem habe sie angenommen, dass sich die Behörden austauschen.
Das Urteil fällt milde aus. Die Vergehen seien zwar „äußert gravierend“, aber man könne „gerade noch“ von einer Entfernung aus dem Beamtendienst absehen, eine Zurückstufung tue es auch. Beate S. bricht in Tränen aus. Es sind Tränen der Freude und der Erleichterung.
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