Lebenslange Haft für Mord vor 26 Jahren

Der 49-jährige Norbert C. wurde per Gentest überführt. Am Dienstag wurde er in München zu lebenslanger Haft verurteilt - für einen Raubmord vor 26 Jahren.
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"In Panik" verübtes Gewaltverbrechen: Wegen Mordes an einer 26-Jährigen im Jahr 1985 wurde der 49-jährige Angeklagte Norbert C. am Dienstag vom Landgericht München zu lebenslanger Haft verurteilt.
Jörg Koch/dapd "In Panik" verübtes Gewaltverbrechen: Wegen Mordes an einer 26-Jährigen im Jahr 1985 wurde der 49-jährige Angeklagte Norbert C. am Dienstag vom Landgericht München zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der 49-jährige Norbert C. wurde per Gentest überführt. Am Dienstag wurde er in München zu lebenslanger Haft verurteilt - für einen Raubmord vor 26 Jahren. 

München - Den Kopf leicht gesenkt, der Blick starr und leer – Norbert C. (49) muss für den Mord an der Studentin Kornelia S. (†26) lebenslänglich ins Gefängnis. Der Schwurgerichts-Chef Michael Höhne sagt einleitend in seiner Urteilsbegründung: „In unserer schnelllebigen Zeit werden Katastrophen durch neue Ereignisse überlagert und geraten in Vergessenheit. Dies gilt nicht für Kapitalverbrechen.“ Die Tat liegt 26 Jahre zurück.

Am 6. Juli 1985 geht Norbert C. nach seinem Job im Aumeister auf Diebestour. Es ist nach Mitternacht, als er eine Terrassentür aufhebelt und in der Wohnung in Freimann nach Beute sucht. Aber sie ist mager. Norbert C. findet nur 20 Mark (knapp zehn Euro). Also sucht er weitere Einbruchsmöglichkeiten. Im Studentenwohnheim entdeckt er im Hochparterre eine offene Balkontür. Er hangelt sich übers Geländer auf den Balkon, dringt in die Wohnung ein. Kornelia S. schläft zunächst, wird aber plötzlich wach, fährt aus dem Bett hoch und spricht etwas Unverständliches. Norbert C. stürzt auf sie zu, drückt sie zurück ins Kissen und hält ihr den Mund zu. Kornelia S. gelingt es, sich zu befreien.

In diesem Moment greift der Angeklagte zu einer Mineralwasserflasche aus Glas, schlägt „mindesten zwei Mal“ zu und zertrümmert den Kopf der jungen Frau. Regungslos bleibt Kornelia S. liegen.

Norbert C. flüchtet. Anstatt Hilfe zu rufen, damit sich jemand um die schwer verletzte Frau kümmern kann, unternimmt der Angeklagte nichts. Stunden später stirbt Kornelia S. an ihren Kopfverletzungen. Am nächsten Morgen finden sie zwei Mitbewohner.

Überführt wird Norbert C. durch das so genannte Automatisierte-Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) im Oktober 2010 (AZ berichtete). Täglich werden hier 1000 neue Daten gespeichert und mit Altfällen abgeglichen. „Nach der Haftverbüßung kann der Angeklagte in den Schoß seiner Familie zurückkehren“, so Höhne. Der jungen Frau aber habe er die Zukunft genommen.

 

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