Lebenslang für Heiko K.
MÜNCHEN - Der 40-jährige Koch hat seinen ehemaligen Kollegen Markus Schindlbeck erdrosselt und zerstückelt: Der Täter muss lebenslang in Haft, aber er kann nach 15 Jahren wieder freikommen.
Bei der Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl weinten die Eltern des Opfers. Doch am Ende schienen auch die Angehörigen von Markus Schindlbeck († 35) mit dem Urteil zufrieden. Lebenslang, das heißt mindestens 15 Jahre, muss Heiko K. (40) hinter Gitter, weil er seinen ehemaligen Kollegen ermordet und beraubt hat. Nach der Tat zerstückelte er sein Opfer und verteilte die Leichenteile zwischen Bayern und Tschechien. Kopf, Beine und Finger wurden nie gefunden.
Eine besondere Schwere der Schuld, so wie sie Staatsanwalt Andreas Franck in seinem Plädoyer gefordert hatte, stellte das Gericht trotz der gruseligen Umstände der Tat nach langer Abwägung nicht fest. Dass der Angeklagte nach viel Taktiererei am Ende doch mit der (wahrscheinlichen) Wahrheit rausrückte und den Tötungsvorsatz zugab, wurde ihm vom Schwurgericht hoch angerechnet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Nach Überzeugung des Gerichts stand Heiko K. im Januar 2009 vor einem Scherbenhaufen. Als Wirt war er gescheitert, er stand mit 70000 Euro Schulden und einem zerrütteten Verhältnis zu seinen Eltern da. Auch seine Lebensgefährtin hatte sich ohne ihn nach Italien abgesetzt und von ihm verlangt, dass er erstmal alleine wieder auf die Beine komme.
In dieser Situation kam er auf die Idee, seinen ehemaligen Kollegen Markus Schindlbeck um Geld zu bitten – einen, wie es in der Urteilsbegründung heißt, „gutmütigen und hilfsbereiten Menschen“. Heiko K. campierte zehn Tage in seinem Wagen und wartete auf Schindlbeck. Am Abend des 23. Januar 2009 kam es zu dem tödlichen Besuch. Schindlbeck lehnte es ab, seinem Ex-Kollegen Geld zu leihen und forderte ihn auf, die Wohnung zu verlassen. HeikoK. griff sich eine Hantelstange und schlug von hinten zu. Minutenlang habe er dann sein Opfer mit einer Hundeleine gedrosselt. Bis Schindlbeck tot war.
„Warum soll man die Eltern noch länger mit einer monatelangen Fortsetzung vor Gericht quälen?“, begründet Staatsanwalt Andreas Franck gegenüber der AZ, warum er nicht in Revision gehen will – obschon die besondere Schwere der Schuld abgelehnt worden ist. Sie hätte verhindert, dass Heiko K. nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden kann.
Auch die Nebenklagevertreter gaben sich zufrieden. Die Familie des Opfers wollte das Urteil nicht öffentlich kommentieren. Doch sie schienen nach dem Prozessende sichtlich erleichtert. Heiko K. hatte mit seinem letzten Geständnis ihr Bedürfnis nach Aufklärung der Todesumstände ihres Sohnes und Bruders wohl befriedigt.
John Schneider
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