Lebensgefährtin umgebracht und Leiche verscharrt: Mann wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt

München - Es ist eines der spektakulärsten Verbrechen der jüngsten Zeit gewesen: Die Leiche einer jungen Frau wurde verbrannt und vom Täter im Waldboden verscharrt. Wo sie nur durch Zufall von einem Hund aufgestöbert wurde.
Mit dem Urteil in einem langwierigen Indizienprozess endet jetzt (vorläufig) die juristische Aufarbeitung des Falles. Der 28-jährige Lebensgefährte des Opfers wurde vom Schwurgericht zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Der Mann soll seine langjährige Freundin und Mutter seiner beiden Kinder getötet haben. Die Leiche hat der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts nach der Tat verbrannt und in einem Waldstück bei Berg am Starnberger See im Boden verscharrt.
Die Vorsitzende Elisabeth Ehrl hält in ihrer Urteilsbegründung fest, dass die Kammer nach einer äußerst umfangreichen Beweisaufnahme keine vernünftigen Zweifel daran hat, dass der Angeklagte seine Lebensgefährtin im November 2021 in einem Hotelzimmer in München getötet hat. Wie und Warum? Im November 2021 fuhr das Paar nach München, wo das Opfer als Prostituierte arbeiten wollte. Der Angeklagte begleitete sie dorthin und mietete mit ihr gemeinsam Hotelzimmer an. Einerseits drängte der Angeklagte die Frau weiterhin dazu, die Arbeit als Prostituierte aufzugeben, andererseits bemühte er selbst sich aber nicht um eine alternative Erwerbsquelle.
Im Hotelzimmer kam es am 25. November schließlich zu einem Streit zwischen den beiden. Die Auseinandersetzung wurde körperlich und der Angeklagte hat nach Überzeugung des Gerichts die Frau entweder getreten oder mit einem Gegenstand in den Oberkörper geschlagen und stranguliert. Sie starb an Herz-Kreislauf-Versagen.
Leiche im Koffer transportiert
Nach der Tat entkleidete der Angeklagte die tote Frau und legte die Leiche in einen Koffer. Mit einem angemieteten Auto fuhr er nach Berg, legte die Leiche im Wald ab und versuchte, diese zu verbrennen, was nur teilweise gelang. Er habe die Leiche dann verscharrt. Der Angeklagte hat all dies bis zum Ende des Prozesses bestritten. Reine Schutzbehauptung, sagt das Gericht. Ein anderer Ablauf sei so fernliegend, dass er angesichts einer Vielzahl von Indizien ausgeschlossen werden könne.
Die Vorsitzende Richterin erklärt, dass dies nicht das erste Verfahren sei, bei dem das Schwurgericht mit einem Sachverhalt konfrontiert sei, bei dem zwei Menschen in einem Zimmer seien und nur eine der beiden Personen dies überlebe, aber behaupte, mit dem Tod der anderen Person nichts zu tun zu haben. Wichtig sei in derartigen Verfahren die sorgfältige Bewertung der einzelnen Indizien und Umstände sowie die abschließende Gesamtwürdigung.
Das Schwurgericht findet aber keine Mordmerkmale und wertet die Tat daher als Totschlag. In Übereinstimmung mit Staatsanwalt Matthias Enzler. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, erklärt Gerichtssprecher Laurent Lafleur. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können in Revision gehen.