Lauter Knall ruft Anwohner auf den Plan: Unbekannte sprengen Briefkasten in München

Die Täter haben bei einem über 80 Jahre alten Mann aus Harlaching den am Gartenzaun angebrachten Briefkasten gesprengt. Die Kripo ermittelt wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion.
Ralph Hub
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Offenbar mit einem Böller haben Unbekannte den Briefkasten gesprengt. (Symbolbild)
Offenbar mit einem Böller haben Unbekannte den Briefkasten gesprengt. (Symbolbild) © IMAGO/Rene Traut

Die Bewohner in der Holzkirchner Straße in Harlaching hörten am vergangenen Samstag, den 29. November, kurz nach Mitternacht einen lauten Knall. Die Explosion ereignete sich am Grundstück eines über 80 Jahre alten Rentners. Als der Mann nachsah, entdeckte er, dass jemand seinen Briefkasten weggesprengt hatte. Der Briefkasten war fest mit dem Gartentor verbunden, trotzdem flogen Trümmer mehrere Meter weit bis auf die gegenüber liegende Straßenseite.

Sofortfahndung verläuft erfolglos

Anwohner verständigten den Polizeinotruf. Eine sofort eingeleitete Fahndung der Polizei erbrachte keine Hinweise auf einen Täter. Vermutlich wurde der Briefkasten mit einem Böller oder ähnlichem Feuerwerk in die Luft gejagt. Der Sachschaden liegt bei rund 2000 Euro. Ob Jugendliche dahinterstecken, ist bisher ungeklärt. Das Kommissariat K13 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Zeugenaufruf:

Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Holzkirchner Straße, Benediktenwandstraße und Geiselgasteigstraße (Harlaching) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten? Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 13, Telefon: 089 2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Hinweis der Münchner Polizei:

Sachbeschädigungen, die mittels Pyrotechnik begangen werden, werden strafrechtlich als Verbrechen eingestuft, wenn der bloße Sachschaden 1.500 Euro übertrifft. Der Verbrechenstatbestand wird auch dann erfüllt, wenn Personen durch die Tat gefährdet werden; eine Verletzung, ein Körperschaden ist lt. 308 StGB nicht erforderlich.

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  • Newi83 vor einer Minute / Bewertung:

    Und schon wieder die nächsten Vollidioten. Die Zentrale muss in München sein.

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  • Der Münchner vor 40 Minuten / Bewertung:

    Also Zigaretten und Kaugummiautomaten sowie Briefkasten, das wurde alles von uns mit Chinaböller gesprengt. Da kam keine Polizei! Vielleicht mal ein alter Hausmeister.

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