KVR: Hohe Bußgelder für Partygänger aus Freimann

Die rund 130 Teilnehmer einer Party im Münchner Stadtteil Freimann müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.
dpa, az |
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Die Polizei hatte die Corona-Party in der Nacht auf Sonntag aufgelöst.
Die Polizei hatte die Corona-Party in der Nacht auf Sonntag aufgelöst. © Patrick Seeger/dpa/Symbolbild

München - Alle Anwesenden seien wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt worden, sagte ein Polizeisprecher am Montag. Das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt werde Bußgeldverfahren gegen Gastgeber und Gäste der Feier einleiten.

Die Münchner Polizei beendete die Party in der Nacht zum Sonntag. "Die Vorgaben des Infektionsschutzes wurden komplett ignoriert",hieß es in einer Mitteilung. Niemand habe einen Mund-Nasenschutz getragen oder den Mindestabstand eingehalten. Auch ein Infektionsschutzkonzept habe es nicht gegeben.

Corona-Party in Freimann gesprengt

Bei Feiern in Gaststätten oder Veranstaltungsräumen, bei denen nicht alle Gäste durchgehend auf festen Plätzen sitzen, dürfen sich in Bayern in geschlossenen Räumen derzeit maximal 100 Menschen treffen. Veranstalter müssen außerdem ein Schutz- und Hygienekonzept vorweisen können. Dazu zählt beispielsweise, dass der Mund-Nasen-Schutz dort getragen wird, wo man anderen Menschen begegnet - etwa im Flur oder den Toiletten.

Verstöße gegen die Maskenpflicht würden in der Regel mit 250 Euro Bußgeld geahndet, sagte ein Sprecher des Münchner Kreisverwaltungsreferats. Im Wiederholungsfall könne die Summe erhöht werden.

Für den Gastgeber der Feier könnten nach Angaben des Sprechers sogar 5.000 Euro oder mehr fällig werden, sofern sich die Vorwürfe bestätigen.

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10 Kommentare
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  • Ardana am 03.10.2020 16:47 Uhr / Bewertung:

    Anscheinend sind die Strafen noch zu klein. Wenn z.B. ein Gastwirt nicht die geltenden Regeln durchsetzt, so sollte ihm die Konzession umgehend entzogen werden.

  • glooskugl am 29.09.2020 06:58 Uhr / Bewertung:

    Wer bei so einem Event erwischt wird sollte einen Corona Test auf eigene Kosten machen müssen und bis zum Ergebnis in Quarantäne gehen. Lohnfortzahlung fällt in dieser Zeit aus. Wenn die leute wissen was das Risiko ist macht die Feierei weniger Spass...

  • Ach so am 09.10.2020 13:38 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von glooskugl

    Und wie sieht es mit anderen Feierlichkeiten, z.B bei den Großhochzeiten aus mit meist mehreren Hunderten Personen? Die gibt es doch sicher nichtnur in Berlin. Werden da auch diese hohen Bußgelder ausgesprochen oder wird ähnlich wie bei den gefährlichen Autokorsos einfach mißbilligend hinweggesehen? Oder die Demos mit vis zu 25.000 Teilnehmern? Bei zu hohen Teilnehmerzahlen verzichtet man auf Strafen? Wenn Strafen akzeptiert und als gercht empfunden werden sollen, dann sollten sie auch für alle gleich ausgesprochen werden.

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