Kunstliste muss nicht an Presse herausgegeben werden

Die Staatsanwaltschaft muss keine vollständige Auflistung aller Bilder im Besitz Cornelius Gurlitts an die Medien herausgeben. Da half auch eine Klage eines "Bild"-Reporters nichts.
dpa |
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München – Die Staatsanwaltschaft muss Journalisten keine Liste der bei Kunstsammler Cornelius Gurlitt beschlagnahmten Bilder zur Verfügung stellen. Das gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag bekannt. Er hat damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg korrigiert.

Lesen Sie hier: Gurlitt: „Sitzende Frau“ von Matisse kehrt zurück

Im Januar hatte ein „Bild“-Reporter darauf geklagt, eine Aufstellung von Gurlitts Bildern mit genauer Bezeichnung und Angabe der Abmessungen zu erhalten. Das Verwaltungsgericht hatte der Klage stattgegeben; die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein und bekam nun in zweiter Instanz Recht. Durch die Veröffentlichung zahlreicher Einzelobjekte auf einer Internetplattform sei dem öffentlichen Informationsinteresse am „Schwabinger Kunstfund“ bereits Rechnung getragen. Die Zeitung kündigte Verfassungsbeschwerde an.

Lesen Sie hier: Bald Einigung zwischen Gurlitt und Erben?

Der Präsident des Zentralrates der Juden, Dieter Graumann, sagte der „Bild“-Zeitung: „Diesen Beschluss kann ich nicht nachvollziehen. Transparenz ist das Gebot der Stunde. Wer eine faire und gerechte Lösung in diesem Fall anstrebt, muss für größtmögliche Transparenz sorgen.“

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