Kunstfehler-Prozess: Knappe Million für behindertes Mädchen (13)?

Behindert, weil bei der Geburt in einer Münchner Uni-Klinik Fehler gemacht wurden. Die 13-jährige Selma (Name geändert) wird wohl nie ein normales Berufsleben führen können. Ihre Eltern haben jetzt Klinik, Oberarzt und Hebamme verklagt. Das Gericht schlägt Vergleich vor.
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Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
dpa Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".

MÜNCHEN - Behindert, weil bei der Geburt in einer Münchner Uni-Klinik Fehler gemacht wurden. Die 13-jährige Selma (Name geändert) wird wohl nie ein normales Berufsleben führen können. Ihre Eltern haben jetzt Klinik, Oberarzt und Hebamme verklagt. Das Gericht schlägt Vergleich vor.

Zwei private Gutachter haben festgestellt, dass bei der Geburt der kleinen Selma (Name geändert) im Jahre 1995 Fehler gemacht wurden. Die 13-Jährige ist heute körperlich behindert, weil unter anderem trotz kritischer Werte der Kaiserschnitt zu spät eingeleitet und sie 20 Minuten nicht genug Sauerstoff bekam. Die Eltern (Anwalt Wolfram Hirche) verklagten die Münchner Uni-Klinik, den Oberarzt und die Hebamme.

Ihre Tochter leidet unter spastischen Zuckungen, die Feinmotorik ist gestört, ihr droht durch ein Nierenleiden die Dialyse, an ein normales Berufsleben ist nicht zu denken. Die 9. Zivilkammer des Landgerichts schlug einen Vergleich vor: Die Familie bekommt 900000 Euro, damit sind alle Ansprüche abgegolten. Klinik, Arzt und Hebamme teilen sich die Summe. Wird der Vergleich abgelehnt, soll ein drittes Gutachten Klarheit schaffen.

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