Kultusministerium gegen Dopingtests für Schüler

Tablettenmissbrauch unter Schülern steigt immer weiter an, aber Schüler und Studenten flächendeckend zu prüfen, sei derzeit praktisch unmöglich.
von  Clemens Hagen
Steigt immer weiter an: Tablettenmissbrauch unter Schülern.
Steigt immer weiter an: Tablettenmissbrauch unter Schülern. © dpa

München - Der Münchner Rechtsanwalt Hermann Messmer (80, Kanzlei Messmer und Vitti) hat mit seinem Ruf nach Doping-Kontrollen für Schüler und Studenten eine Diskussion losgetreten.

In der AZ sorgte der Scheidungs-Experte mit seiner Forderung nach Gleichbehandlung von Leistungssportlern einerseits sowie Schülern und Studenten anderseits für Aufsehen. „Wichtige Prüfungen haben Auslesecharakter – genauso wie ein 100-Meter-Lauf oder Formel-1-Rennen“, sagt Messmer.

Als Reaktion auf Messmers Vorstoß fragte AZ-Leser Harry Langrehr bereits besorgt: „Ist Doping das moderne Opium fürs Volk? Wo und wann sollen Dopingtests beginnen und enden? Auf jeden Fall ist es Wettbewerbsverzerrung, nicht nur im Leistungssport.“

Auf AZ-Anfrage äußerte sich jetzt auch Bayerns Kultusministerium zur Idee von Top-Jurist Messmer. „Der Vorschlag ist mit Blick auf Schule und Hochschule interessant, wirkt aber nicht frei von Kollektivverdacht auf Einnahme von illegalen Mitteln durch Schüler und Studierende. Dies dürfte angesichts deren großer Zahl unbegründet sein“, so Ministeriumssprecher Ludwig Unger.

Weiter erklärt Unger: „Unser Erziehungsgesetz schränkt das Recht auf körperliche Unversehrtheit nur für ganz bestimmte schulische Untersuchungen ein. Eine Gesetzesänderung wäre für einen Dopingtest zwingend und angesichts der oben beschriebenen Situation nicht zu verantworten. Außerdem erscheint die Umsetzung eines solchen Vorschlags aufgrund der hohen Anzahl von Prüflingen und Prüfungen mehr als schwierig.“

Hermann Messmer sagt zu den Bedenken des Kultusministeriums: „Was ich möchte, ist zuerst einmal ein neues Denken anstoßen – auch bei Schülern und Studenten. Doping ist kein Kavaliersdelikt, weder im sportlichen Wettkampf noch im schulischen oder akademischen.“

Dass verfassungsrechtliche Probleme bei der Einführung von Dopingtests zu Recht bestünden, gibt der Jurist unumwunden zu. „Da muss man halt nach Lösungen suchen und sie finden.“

 

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