Künstler klagt wegen Pommes - doch ist das wirklich Kunst?

Vor dem Münchner Oberlandesgericht streitet ein Künstler mit seiner ehemaligen Galerie um zwei 22 Jahre alte Pommes.
MÜNCHEN - Der Mann hält die beiden Fritten für Kunst - und fordert sie von seiner Galerie zurück. Der Künstler hatte sich in den 90er Jahren mit Pommes Frites auseinander gesetzt. Er entwarf die Skulptur „Pommes d'or“ – ein goldenes Pommeskreuz. In seinem Auftrag ließ seine Galerie die Goldfritten herstellen. Dazu wurde aus acht echten, eingetrockneten Pommes Frites ein Paar ausgesucht, das als Schablone für die Goldskulptur diente. Diese Fritten verlangt der Künstler jetzt von der Galerie zurück – sie seien ebenfalls Kunst und 2000 Euro wert.
Die Galerie gibt hingegen an, die alten Fritten nicht mehr zu finden. Vorm Landgericht München unterlag der Künstler in erster Instanz, am Donnerstag geht der Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht in die nächste Runde.
Bei der Ausstellung war neben den Gold-Pommes auch das vertrocknete Original ausgestellt – zusammen mit weiteren gelisteten Gegenständen für 4200 Euro. Doch niemand kaufte das Fritten-Werk, so dass der Künstler es von der Galerie zurückverlangte. Nach längerem Hin und Her, unter anderem ging es um die Höhe des Herstellungspreises, bekam er das goldene Pommes-Kreuz. Doch er forderte nach Angaben des Gerichts auch die vertrockneten Original-Fritten.