Künstler-Aktion stört Bundeswehr-Appell

MÜNCHEN Es steht Aussage gegen Aussage: Der Münchner Künstler Günter Wangerin (70) muss sich seit Dienstag wegen Hausfriedensbruch vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll sich bei einem Appell nach einer Stör-Aktion mit Gauck-Maske gegen die Feldjäger der Bundeswehr, die ihn wegbringen wollten, gewehrt haben. Er bestreitet das.
Ein Bundeswehr-Soldat (28) berichtet im Zeugenstand, dass der Künstler an diesem 27. Juni beim Bundeswehr-Appell vor Schloss Nymphenburg (AZ berichtete) sowohl von ihm als auch von seinem Vorgesetzten aufgefordert wurde, vom Podest abzusteigen und sie vor das Feier-Gelände zu begleiten. „Sonst holen wir sie runter“, hätte man den Mann gewarnt.
Doch an eine solche Warnung können sich weder Günter Wangerin noch die beiden anderen Zeugen der Verteidigung erinnern. Ein 34-Jähriger berichtet, dass die beiden Feldjäger den Künstler mit einer Art Body-Check von der mitgebrachten Trittleiter geholt haben: „Ich stand wenige Meter daneben. Ich hätte etwas hören müssen, wenn etwas gesagt wurde. Es sei denn, die Feldjäger hätten geflüstert.“
Auch zu der eigentlichen Protest-Aktion gibt es unterschiedliche Versionen. Der Feldjäger erinnert sich, dass Wangerin Parolen gegen die Bundeswehr gerufen hätte. An den genauen Wortlaut könne er sich aber nicht erinnern.
Wangerin selbst sagt, dass das nicht stimmen könne. Schließlich habe er mit Ironie den Bundespräsidenten Joachim Gauck für dessen Unterstützung von Auslandseinsätzen kritisieren wollen. Parolen gegen die Bundeswehr machen da keinen Sinn. Vielmehr habe er laut „Habt acht!“ gerufen.
Der Prozess musste am Dienstag ausgesetzt werden. Weil zwei Zeugen fehlten. Sie sind derzeit in Afghanistan im Einsatz.