Kriminelle Vereinigung? Ermittler klagen Mitglieder von "Letzter Generation" in München an

Mehr als zwei Jahre lang hat die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt. Jetzt erhebt die Behörde Anklage wegen Bildung einer kriminellen Organisation, wie die "Letzte Generation" mitteilt.
von  Alexander Spöri
Polizisten tragen bei einer Hausdurchsuchung in Berlin-Kreuzberg einen Karton zu einem Fahrzeug. Dem zugrunde liegen Ermittlungen aus München.
Polizisten tragen bei einer Hausdurchsuchung in Berlin-Kreuzberg einen Karton zu einem Fahrzeug. Dem zugrunde liegen Ermittlungen aus München. © Christoph Soeder/dpa

München - Sie haben deutschlandweit Flughäfen und den Straßenverkehr lahmgelegt: Jetzt hat die Generalstaatsanwaltschaft München gegen fünf Anhänger der "Letzten Generation" deren Angaben zufolge Anklage wegen Bildung einer kriminellen Organisation vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts München erhoben.

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Das teilen die Klimaaktivisten, die mittlerweile unter dem Namen "Neue Generation" auftreten, am Montagmorgen auf X mit. Sie kritisieren das Vorgehen gegen "fünf Menschen wegen ihres friedlichen Engagements" für den Klimaschutz. "Das alles in Zeiten, in denen die Klimakrise eskaliert und Faschismus unsere Welt überschattet."

Ungereimtheiten bei Ermittlungen gegen Klimaaktivisten

Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigt die Anklage auf Anfrage der Abendzeitung. In den vergangenen zwei Jahren gerieten die Ermittler bereits öfter in die Kritik.

Bayerische Polizisten tragen eine Aktivistin in München nach einer Protestaktion von der Straße.
Bayerische Polizisten tragen eine Aktivistin in München nach einer Protestaktion von der Straße. © Sachelle Babbar/imago

Im Mai 2023 wurde der Internetauftritt der Klimaaktivisten gesperrt und mit dem Hinweis versehen, dass die "Letzte Generation" eine kriminelle Vereinigung darstelle. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Ermittlungsrichter lediglich einen Anfangsverdacht bestätigt.

Zudem wurde das Pressetelefon der Organisation abgehört. Das Landgericht bestätigte 2024, dass die Eingriffe ins Grund- und Presserecht gerechtfertigt waren.

Damals hatte sich auch der Sonderberichterstatter der UN zur Situation von Umweltschützern, Michel Forst, eingeschaltet. Er kritisierte, dass der Freistaat in manchen Fällen die Ausübung des Demonstrationsrechts "behindert".

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