Kriminelle Gruppierung: Russenmafia-Boss in Ketten vor Gericht
MÜNCHEN - Er soll einem abtrünnige Mitglied den Kiefer und die Wangen mit einem Messer durchgeschnitten haben. Bei einem Geständnis soll der 47-jährige Otar K. nicht mehr als ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis.
Mit Hand- und Fußfesseln wird der Russenmafia- Boss Otar K. (47) in den Münchner Landgerichtssaal 162 geführt. Der Georgier gehört laut Anklage zum System „Diebe im Gesetz“. Es entstand im Gulagsystem der Stalinzeit. „Man hat ihnen damals alles genommen. Häuser, Ländereien. Diese Gruppierung will mit dem Staat nichts zu tun haben, entwickelte damals ein eigenes wirtschaftliches System“, erklärt der Strafverteidiger Sewarion Kirkitadse. Gelder fließen in die Gemeinschaftskasse „Abschtschjak“. Damit werden die Mitglieder der Organisation finanziert.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwalt beschafft sich die Gruppierung auch auf kriminellen wegen Geld: „schwere Bandendiebstähle sind die Grundlage“. Kopf der Bande in Europa ist Kakhaber S. und dessen Bruder Lassha.
Kakhaber S. sitzt bereits in Barcelona im Gefängnis. Nach dem Bruder wird europaweit gefahndet. Im Fokus der Bande liegen „hochwertige Gegenstände des täglichen Gebrauchs.“ Zigaretten, teure Drogerieartikel, Spirituosen, Designerkleider und Gebrauchselektronik. Das Diebesgut wird auf dem Schwarzmarkt in Bargeld umgesetzt. Laut Anklage führt die Bande genau Buch über Einnahmen und Ausgaben. Der Kassenchef-Deutschland Ruslan A (Spitzname Ilo) sitzt bereits hinter Gittern. Die Gelder gingen erst zum Oberboss Kakhaber S. nach Spanien und dann zur Hauptkasse nach Moskau.
Die Rolle des Angeklagten Otar K. innerhalb der Bande ist hochrangig. Er kennt laut Anklage sämtliche Führungspersonen. Der Angeklagte soll Mitspracherecht bezüglich der Geldzuweisungen gehabt haben. Otar K. soll auch für Disziplinarmaßnahmen bei „widerspenstigen Mitglieder“ zuständig gewesen sein.
In einem Fall habe man laut Anklage am 21. Januar 2010 einem abtrünnigen Bandenmitglied den Kiefer und die beiden Wangen mit dem Messer durchgeschnitten. Bei einem Geständnis soll er nicht mehr als ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis. th
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