Krieg um Kluftinger: Autoren ziehen vor Gericht
Ihre Allgäu-Krimis mit dem schrulligen Kommissar sind Bestseller. Jetzt haben Volker Klüpfel und Michael Kobr ihren Ex-Verlag verklagt. Es geht ums Geld
München - Ihre Jobs haben das erfolgreiche Autorenduo Volker Klüpfel und Michael Kobr vorerst an den Nagel gehängt. „Für zwei Jahre bin ich vom Schuldienst als Realschullehrer für Deutsch und Französische beurlaubt worden“, sagt Kobr. Und Klüpfel schreibt nicht mehr im Kulturteil der „Augsburger Allgemeinen“.
Der Erfolg hat auch seine Schattenseiten. Jetzt sitzen die Erfinder des Kommissars Kluftinger vor dem Münchner Landgericht für Zivilsachen. Sie streiten mit Piper, ihrem ehemaligen Buchverlag, um ein Nach-Honorar in Höhe von 50000 Euro. Sechs Heimatkrimis, die im Allgäu spielen, sind bereits veröffentlicht. Ihr erstes Werk „Milchgeld“ soll sich bis heute 700000 Mal verkauft haben.
Die Textschreiber wechseln 2005 von einem kleinen Verlag in Memmingen zu Piper in München. In den Verträgen steht: Bei einer verkauften Buchauflage von 20000 Exemplaren bekommt das Duo fünf Prozent vom Nettoeinkaufspreis.
Bis 40000 Exemplare sechs Prozent und bei über 40000 verkauften Krimis sieben Prozent. Nach ihrem vorerst letzten Werk „Schutzpatron“, das 2011 bei Piper erschienen ist, heuern sie beim Droemer-Knaur-Verlag an. Ihre Lieblingslektorin nehmen sie auch gleich zum neuen Verlag mit.
Nachdem sie die Verträge bei Droemer-Knaur unterschreiben, stellen sie fest: Piper hat sie über den Tisch gezogen, angeblich. Bei anderen Verlagen sei es üblich, dass bei einer Verkaufsauflage ab 100000 Büchern zwischen acht und zehn Prozent vom Nettoverkaufspreis an die Autoren geht, sagen sie. Klüpfel und Kobr, die sich beide schon aus der Kindheit kennen, schalten den Hamburger Anwalt Alexander Unverzagt ein: „Es geht um die beiden Erstwerke und den Abrechnungszeitraum 2007.“
Das heißt in Zahlen: Für „Milchgeld“ und das Werk „Erntedank“ verlangen sie einen Nachschlag von zirka 50000 Euro. Verlagsanwalt Jörg Nabert fürchtet: „Das ist erst der Anfang. Scheibchenweise wird dann für die anderen Jahre von 2008 bis 2011 Klage eingereicht.“ Die Haltung des Piper-Verlags ist eindeutig: „Ich hatte mit dem Geschäftsführer gesprochen. Die Autoren sind nicht mehr bei Piper. Es sind keine Geschäfte mehr zu machen, also will der Verlag nicht bezahlen.“
Der Piper-Anwalt: „Der Verlag hat die Kosten – Druck, Vertrieb und Werbung. Der Autor schreib einmal ein Buch und dann verdient er nur noch Geld und tut nichts mehr. Die Verlage übernehmen auch das Risiko. Wenn das Buch ein Flop ist, hat man nur Unkosten gehabt.“ Das Gericht merkt schnell, dass ein Vergleich nicht möglich ist. Das Urteil fällt am 27. September.
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