Kratzer auf Mercedes: Gerichtsstreit um Katzenkrallen
München - Katzenkrallen haben in Ismaning das im Carport abgestellte Auto eines Nachbarn, ein Mercedes Cabrio SLS AMG, stark beschädigt.
Den Schaden von knapp 12.000 Euro an Verdeck und Karosserie des Sportwagens hat die Haftpflichtversicherung der Katzenhalterin zwar bezahlt. Der Nachbar aber will mehr und verklagte die Frau. Sein Ziel: Die Katzen dürfen nicht mehr frei herumstreifen.
Auch der Kläger hat eine Katze
Die Katzenhalterin sieht das nicht ein. Trotz des von ihrer Versicherung regulierten Schadens erklärte sie, dass gar nicht feststehe, dass ihre Kater den Schaden verursacht haben. Auch der Autobesitzer habe eine Katze, die sich auch auf dem Auto des Klägers aufhalte.
Außerdem sagt die Nachbarin, dass der Mercedes-Fahrer seinen Sportwagen ja auch abdecken könnte, um Lackschäden durch Katzenkrallen zu vermeiden. Jetzt kam es zur Verhandlung am Landgericht. Die Richterin erklärte den Parteien, dass die Haltung von freilaufenden Katzen grundsätzlich erlaubt ist.
Allerdings schränkte sie das ein: Kommt es zu Schäden durch freilaufende Tiere, ist in jedem Fall zu prüfen, ob aus dem sogenannten "nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis" eine Duldungspflicht besteht – oder eben nicht. So auch in diesem Fall.
Zu einer solchen Prüfung wird es aber nicht mehr kommen. Der Fall hat sich erledigt, weil die Katzenhalterin ohnehin bald umziehen will.
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