Krankenschwester wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
MÜNCHEN - Die Krankenschwester hört den Beatmungs-Alarm nicht – nun wurde sie wegen fahrlässiger Tötung zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt. Außerdem verhängte das Gericht drei Jahre Berufsverbot.
70 Minuten lang schrillte der Alarm, 70 Minuten geschah nichts – Mona M. (74) erstickte qualvoll in ihrem Bett, weil sich am 8. Mai 2008 um 12.51 Uhr ihr Beatmungsschlauch aus der Halterung gelöst hatte und ihr niemand half. Krankenschwester Carla T. (Name geändert), die sich um die Kranke kümmern sollte, hörte weder den Alarm, noch sah die 40-Jährige nach, wie es der bettlägrigen und bewegungsunfähigen Patientin ging.
„Sie war schon kalt, als ich nach Hause kam“, berichtet Rudolf M., der seine tote Frau gegen 14 Uhr entdeckte.
Wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Amtsrichter Klaus Hartleb die bislang unbescholtene Mutter von drei Kindern zu einer Geldstrafe von 1500 Euro: „Sie haben massiv gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen.“ Außerdem verhängte er ein Berufsverbot von drei Jahren. In dieser Zeit darf Carla T. nicht als Intensivkrankenschwester arbeiten.
Dabei hat ihr ihr Arbeitgeber noch einmal bescheinigt, wie zufrieden man mit ihrer Arbeit war und ist. An diesem 8. Mai 2008 aber versagte „Schwester Carla“ auf der ganzen Linie. Denn ihre Hauptaufgabe als Intensivkrankenschwester in dem Neurieder Haus der Familie M. war die Kontrolle der Beatmungmaschine für Mona M. Die 74-Jährige war seit Dezember bettlägrig und aufgrund der fortschreitenden Nervenkrankheit amyotrophische Lateralsklerose nicht mehr in der Lage, sich zu bewegen. Ein Schlauch verband sie mit der Beatmungsmaschine, die sie am Leben erhielt.War die Verbindung gekappt, schrillte der Alarm.
Genau dies geschah am 8. Mai um 12.51 Uhr. Doch Krankenschwester Carla T. reagierte nicht. Sie gab an, sie habe in der Waschküche im Keller Waschmaschine und Trockner aus- und eingeräumt und Wäsche gefaltet. An mehr könne sie sich nicht erinnern. Wenn die Maschinen laufen, sei der Alarm nicht zu hören. Ob sie denn regelmäßig gelauscht habe, ob der Alarm eventuell ausgelöst wurde? „Nein“, gab Carla T. zu.
„Mit dem Urteil bin ich zufrieden, mit der Aussage der Angeklagten nicht“, sagt Witwer RudolfM. – er ist Arzt und hatte sich Aufschluss erhofft über die 70 Alarm-Minuten, die verstrichen waren, bevor er nach Hause kam. Dass Carla T. über eine Stunde Wäsche gemacht haben will, nahm ihr das Gericht nicht ab.
„Sie hätte noch Jahre leben können“, sagt Rudolf M. über seine Mona. „Sie hat mimisch oder per ABC-Tafel kommuniziert und viel Besuch gehabt. Meine Frau war gerne am Leben.“
John Schneider
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