Krankenpfleger begrapscht Patienten in Narkose
Ein Schöffengericht verurteilt einen Krankenpfleger (39) zu drei Jahren Haft, weil er drei Frauen während der Narkose sexuell missbraucht hat.
München - Der Krankenpfleger Konstantinos L. (39) presst die Lippen zusammen, als der Richter Matthias Braumandl das Urteil verkündet: „Schuldig des sexuellen Missbrauchs von widerstandsunfähigen Personen. Drei Jahre Freiheitsstrafe.“
Seit Oktober versucht der Krankenpfleger mit seinem Strafverteidiger Jens Bosbach, das Münchner Schöffengericht von seiner Unschuld zu überzeugen. Er habe die drei Frauen (26, 27 und 30) nach einer Operation nicht im Aufwachraum des Pasinger Krankenhauses an den Brüsten gestreichelt und geknetet. Vielmehr sei das verabreichte Narkotikum „Propofol“ daran schuld gewesen. Es soll sexuelle Halluzinationen hervorrufen. Dies bestätigt Gutachterin Eva Koch vom Institut für Rechtsmedizin: „Die Möglichkeit, dass in der Aufwachphase sexuelle Enthemmtheit und Fantasien auftreten, beträgt eins zu 10000.“ Aber sie macht deutlich, dass es unwahrscheinlich sei, dass gleich drei Personen unabhängig voneinander aus derselben Klinik von sexuellen Übergriffen berichten.
Das ist der Startschuss für ein flammendes Plädoyer der Staatsanwältin Rebecca Hupke: „Der Angeklagte behauptet, die spinnen, das war das Propofol. Das ist falsch.“ Der Angeklagte habe so getan, als ob der „Wachraum so ein sexueller Affenzirkus wäre“.
Die drei Opfer sind für die Staatsanwältin glaubwürdig: „Sie konnten auch beschreiben, welche Personen sich im Wachraum aufgehalten haben, bevor der Angeklagte mit ihnen allein gewesen ist.“ Das Propofol habe lediglich dazu geführt, dass sie sich nicht wehren konnten. Aber was um sie herum passierte, sei an ihnen nicht vorbeigegangen. Sie fordert drei Jahre und elf Monate Haft.
Verteidiger Bosbach bezieht sich auf die Gutachterin: „Es ist nicht ausgeschlossen, dass es sich um Traumwahrnehmungen gehandelt hat.“ Die Trefferquote sei höher als bei jeder DNA-Analyse, auf die man sich bei Mordprozessen beziehe. Bosbach geht daher wohl in Berufung.
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