Krailling-Urteil: Anwälte reichen Revision ein

Nach dem Urteilsspruch für Thomas S. haben die Anwälte Revision eingereicht. Das Landgericht hatte den Onkel der ermordeten Schwestern zu lebenslanger Haft verurteilt.
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Der Angeklagte und Krallinger Doppelmörder Thomas S. muss seine Haft in Landsberg am Lech absitzen.
dpa Der Angeklagte und Krallinger Doppelmörder Thomas S. muss seine Haft in Landsberg am Lech absitzen.

Nach dem Urteilsspruch für Thomas S. haben die Anwälte Revision eingereicht. Das Landgericht hatte den Onkel der ermordeten Schwestern zu lebenslanger Haft verurteilt.

München – Einen Tag nach dem Urteil im Doppelmordprozess von Krailling haben die Anwälte Revision eingereicht. Dies sagte die Anwältin Eva Gareis am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Sie hatte den 51-jährigen Onkel der ermordeten Schwestern Chiara und Sharon mit ihrem Kollegen Adam Ahmed vertreten. Das Landgericht München hatte den Mann am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt und auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Laut Gericht hatte der verschuldete Familienvater die Kinder in der Nacht zum 24. März 2011 in ihrer Wohnung heimtückisch und aus Habgier mit einem Strick, einer Hantelstange und einem Messer ermordet.

Der 51-Jährige hat die Tat stets bestritten. Eine erdrückende Vielzahl von Indizien sprach jedoch gegen ihn, unter anderem zahlreiche DNA-Spuren an den Leichen der Kinder sowie in der gesamten Wohnung. Das Gericht war mit seinem Urteil dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefolgt. Die Verteidigung hatte in ihren Plädoyers auf eine konkrete Forderung verzichtet.

 

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