Krailling-Prozess: Der schwere Tag für die Mutter
Die Anwältin der Mutter will den Angeklagten, der mutmaßlich ihre beiden Kinder ermordet hat, während ihrer Vernehmung vom Prozess ausschließen.
MÜünchen - Es wird ein schwerer Tag für die Mutter der ermordeten Mädchen von Krailling. Sie ist am Montag als Zeugin vor dem Münchner Landgericht geladen. Ihre Nebenklagevertreterin Annette von Stetten hat bereits angekündigt, dass sie während der Vernehmung ihrer Mandantin beantragt, den mutmaßlichen Mörder Thomas S. (51) aus der Verhandlung auszuschließen: „Für meine Mandantin wäre es unerträglich, dem Angeklagten gegenüber zu sitzen. Dieser Fall ist an Grausamkeit nicht zu überbieten.“
Laut Anklage soll ihr Noch-Schwager Thomas S. in der Nacht zum 24. März 2011seine beiden Nichten Sharon (†11) und Chiara (†8) brutal ermordet haben. Auch die Mutter sollte sterben. Sie war zur Tatzeit aber nicht da. Motiv: Habgier. Seine Frau sollte die Immobilien alleine erben (AZ berichtete). Nach der Strafprozessordnung ist es laut Paragraph 247 grundsätzlich möglich, den Angeklagten für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen auszuschließen.
Im Gesetzestext steht: „Wenn zu befürchten ist, ein Mitangeklagter oder ein Zeuge werde bei seiner Vernehmung in Gegenwart des Angeklagten die Wahrheit nicht sagen.“ Weiter heißt es: „Ein erheblicher Nachteil für das Wohl des Zeugen zu befürchten ist und wenn die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für ihre Gesundheit besteht.“ Die Strafkammer muss die prüfen und eine Entscheidung treffen. Nach dem Ausschluss muss der Vorsitzende Richter den Angeklagten vom wesentlichem Inhalt der Vernehmung unterrichten.
Bei der Mutter wird vielleicht der gesundheitliche Aspekt greifen. Sie hatte die Leichen ihrer Kinder damals in ihrem Haus in Krailling gefunden. Es muss ein furchtbarer Anblick gewesen sein: Sharon lag im Kinderzimmer halbnackt und blutverschmiert am Boden, die kleine Schwester Chiara tot im Schlafzimmer der Mutter im Obergeschoss. In der ganzen Wohnung waren Blutspritzer verteilt. Auch das Mordwerkzeug, ein Kurzhantelstange und ein Messer, lagen abgewaschen auf der Küchenplatte. Polizisten hatten berichtet, dass die Mutter damals nervlich stark angeschlagen gewesen sei. Der Angeklagte selbst schweigt zur Tat.
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