Kontaktverbot: Pädophiler und seine Frau angeklagt

Kein Kontakt zu Kindern: Ein Sex-Täter (30) soll gegen diese Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen haben. Warum auch seine schwangere Ehefrau angeklagt wurde.
von  John Schneider
Wollen nicht erkannt werden: Peter und Susan F. vor Gericht.
Wollen nicht erkannt werden: Peter und Susan F. vor Gericht. © jot

München - Noch bevor die Verhandlung begonnen hatte, gab es die ersten Tränen. Hans G. (30, alle Namen geändert) war an diesem Mittwochmorgen sichtlich aufgewühlt. Der Grund: Der Ingenieur und Vater zweier Kinder soll an diesem Tag vor Gericht als Zeuge aussagen. Weil seine Ex-Frau mit einem polizeibekannten Pädophilen eine Beziehung eingegangen war.

Das allein wäre noch kein Problem. Aber die beiden Kinder (zwölf und neun Jahre alt) aus erster Ehe lebten noch mit der Mutter und Peter F. darf mit Minderjährigen keinerlei Kontakt aufnehmen.

Da Susan F. (44) das wusste, ist sie wegen Beihilfe ebenfalls angeklagt. Doch der hochschwangeren Frau ging es am Mittwoch nicht gut. Der Notarzt stellte fest, dass möglicherweise sogar Vorwehen eingesetzt hatten. Die Frau wurde daher in ärztliche Obhut entlassen, ihr Verfahren von Amtsrichter Matthias Braumandl abgetrennt.

Ihr frisch angetrauter Ehemann war im Jahre 2010 verurteilt worden. Wegen des Verschaffens des Besitzes kinderpornografischer Schriften sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern in neun Fällen. Drei Jahre Haft lautete das Urteil.

Die hatte Peter F. 2012 abgesessen. Die Strafvollstreckungskammer ordnete Führungsaufsicht an. Peter F. darf fünf Jahre lang keinen Kontakt mit Kindern suchen. Weder persönlich, noch virtuell. Und er wurde HEADS-Proband (Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter).

Laut Anklage verstieß er am 13. Februar 2014 gegen dieses Kontaktverbot. Er chattete mit einem 13-Jährigen, schrieb, dass er „mit seinem Pimmel spiele“. Der Bub zeigte ihn an.

Der Chat ist nicht der einzige Vorwurf der Ankläger. Die Ankläger sind der Überzeugung, dass Peter F. die Verbindung zu Susan F. dafür nutzte, „um Kontakt mit minderjährigen Kindern aufzunehmen“. In der Vergangenheit waren es stets kleine Jungs, die es dem Pädophilen angetan hatten.

Im Fall des heute neunjährigen Mats benahm sich Peter F. zwar wie ein engagierter Ersatz-Vater. Doch er soll den kleinen Buben auch auf den Mund geküsst haben.

Als die Polizisten von HEADS von der neuen Beziehung Wind bekamen, durchsuchten sie seine Wohnung, fanden Kinderpornos und informierten das Jugendamt. Das nahm die Kinder im Mai 2014 aus der Familie und übergab sie dem Vater.

Zu den Vorwürfen will Peter F. nichts sagen. Dass er sich für unschuldig hält, waren Gestik und Mimik aber anzumerken.
Der Prozess wird am 6. Mai fortgesetzt.

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