Kommunalwahl 2026: So funktioniert die Wahl in München

Kumulieren, Panaschieren und über 80 Stimmen auf drei Wahlzetteln – das bayerische Kommunalwahlsystem kann verwirrend sein. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Begriffe, den Ablauf und darüber, was Ihre Stimme am Ende bewirkt.
von  Sophia Willibald
In allen bayerischen Gemeinden wählen Bürgerinnen und Bürger ihre Vertreter für Gemeinderat, Stadtrat, Bürgermeister oder Oberbürgermeister. In München sind mehr als eine Million Menschen wahlberechtigt. Ihre Stimme zählt – ob per Briefwahl oder direkt im Wahllokal. (Symbolbild)
In allen bayerischen Gemeinden wählen Bürgerinnen und Bürger ihre Vertreter für Gemeinderat, Stadtrat, Bürgermeister oder Oberbürgermeister. In München sind mehr als eine Million Menschen wahlberechtigt. Ihre Stimme zählt – ob per Briefwahl oder direkt im Wahllokal. (Symbolbild) © Peter Kneffel/dpa
ALLGEMEINES

Zur Kommunalwahl

Alle Eckdaten zur Wahl am 8. März: Wer wählt, wann und wo?

Am 8. März finden die Kommunalwahlen in allen bayerischen Gemeinden und Landkreisen statt. Rund 39.500 Mandatsträger werden für die nächsten sechs Jahre in Ämter wie Gemeinderat, Stadtrat, Bürgermeister oder Oberbürgermeister gewählt.

Auch die Münchner entscheiden am Wahltag über den Stadtrat, in den Bezirksausschüssen und im Amt des Oberbürgermeisters über die Vertretung.

Wer darf in München wählen?

  • wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt,
  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • und seit mindestens zwei Monaten in München mit Hauptwohnsitz gemeldet ist (also seit dem 8. Januar).

Spätestens drei Wochen vor der Wahl – also am 15. Februar – erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Wer bis dahin keine Benachrichtigung bekommen hat, sollte sich beim Kreisverwaltungsreferat melden.

Die Wahlbenachrichtigung wird auch benötigt, wenn man Briefwahl beantragen möchte. Mehr dazu unter „Briefwahl – bequem von daheim“.

Wer lieber im Wahllokal wählen möchte, kann das am 8. März tun. Die Adresse des zuständigen Wahllokals steht in der Wahlbenachrichtigung. Alle Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wechseln Sie die Wahlräume, etwa wegen einer nötigen Barrierefreiheit, melden Sie sich am besten frühzeitig unter der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Telefonnummer oder online unter stadt.muenchen.de. Für den Wahlraumwechsel benötigen Sie einen Wahlschein; Sie müssen also die Briefwahl beantragen.

DAS BEDEUTET

Kumulieren

Nicht jeder kennt dieses Fremdwort aus dem Wahlrecht. Hier eine Erklärung

Wer früher einmal eine Wahl mitgemacht hat, kennt vielleicht das Wort „Kumulieren“. Alle anderen sind wohl eher aufgeschmissen. Deshalb hier die Erklärung:

Das lateinische „cumulare“ bedeutet „häufen“ – und nichts anderes bedeutet es auch im Wahlrecht. Bei Wahlen, bei denen die Wahlberechtigten mehrere Stimmen haben, können sie diese auf einen Kandidaten oder eine Kandidatin häufen. Man gibt also nicht nur eine Stimme, sondern mehrere.

Wie viele Stimmen ein Kandidat oder eine Kandidatin erhalten darf, ist jedoch meist begrenzt – so auch bei der kommunalen Wahl in München. Hier darf jeder Wähler und jede Wählerin drei Stimmen an einen Bewerber oder eine Bewerberin vergeben.

BRIEFWAHL

Bequem von daheim

Am 8. März nicht in der Stadt – oder keine Lust auf Gedränge im Wahllokal?

Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen möchte, kann seine Stimmen auch bequem von zu Hause aus per Briefwahl abgeben.

Dazu müssen Wahlberechtigte die Unterlagen beantragen. Hierfür gibt es verschiedene Wege – eine telefonische Beantragung ist allerdings nicht möglich.

  • Erstens: per Post. Dafür nutzt man einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der ausgefüllte Antrag sollte frühzeitig abgeschickt werden, damit genügend Zeit für den Rückversand der Stimmzettel bleibt. Sollte man bis zum 2. März noch keine Unterlagen erhalten haben, meldet man sich bei der Wahl-hotline (zu finden unter dem Punkt „Allgemeines zur Kommunalwahl"). Bei der Beantragung der Wahlunterlagen muss man Porto bezahlen und eine Briefmarke verwenden. Der Wahlbrief mit den ausgefüllten Stimmzetteln ist hingegen kostenlos und kann ohne Marke in die Post gegeben werden oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben werden. Am Wahlsonntag können Behördenbriefkästen und Sonderabgabestellen bis 18 Uhr genutzt werden.
  • Zweitens: Online. Bis Montag den 2. März um 11 Uhr, kann man die Briefwahl auch digital unter https://stadt.mu-enchen.de/service/info/geschaftsleitung/1090245 beantragen.
  • Drittens: Persönlich. Ab Montag den 16. Februar kann man die Unterlagen im KVR oder in den Bezirksinspektionen persönlich abholen. Die genauen Adressen stehen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Dies ist bis Freitag den 6. März möglich.
  • Viertens: Mit Vollmacht. Falls eine andere Person die Beantragung für einen übernehmen soll, ist dies mit einer entsprechenden Vollmacht möglich. Nähere Informationen dazu erhält man über die Wahlhotline.
KREUZEN & STREICHEN

Die drei Stimmzettel

Bürgermeister, Stadtrat, BA: Was Sie bei der Stimmvergabe beachten müssen

Bei der Kommunalwahl gibt es nicht nur einen, sondern gleich drei Stimmzettel. Los geht's mit der Wahl des Oberbürgermeisters. Auf dem gelben Zettel stehen links die Parteien und rechts die jeweiligen Kandidaten. Sein Kreuzerl macht man einfach im Kreis neben dem Wunschkandidaten. Wichtig: Hier hat man nur eine Stimme.

Deutlich umfangreicher ist der grüne Stimmzettel für den Stadtrat. Hier dürfen insgesamt 80 Stimmen vergeben werden. Diese können frei auf Parteien oder einzelne Kandidaten verteilt werden. Allerdings darf eine Person höchstens drei Stimmen bekommen.

Es gibt vier Möglichkeiten zu wählen.
  • Erstens: Man verteilt seine Stimmen gezielt auf einzelne Kandidaten. Ein Kreuz bedeutet eine Stimme, eine „2" zwei Stimmen, eine „3" drei Stimmen. Manche Namen stehen mehrfach untereinander – hier reicht es, beim ersten Eintrag zu kennzeichnen.
  • Wichtig: Gut zählen! Wer mehr als 80 Stimmen vergibt, macht den Stimmzettel ungültig.
  • Zweitens: Das Listen-Kreuz.

Dafür setzt man oben bei einer Partei ein Kreuz. Die 80 Stimmen werden dann automatisch der Reihe nach auf die Kandidaten dieser Partei verteilt. Wer mehrfach auf der Liste aufgeführt ist – zum Beispiel auf Platz zwei, drei und vier, erhält automatisch drei Stimmen.

Drittens: Man kann Kandidaten streichen, die man nicht wählen möchte – einfach den Namen durchstreichen.

Viertens: Ein Mix aus allen. Man setzt ein Listen-Kreuz, streicht einzelne Namen und verteilt übrige Stimmen zusätzlich an andere Kandidaten auch parteiübergreifend. Am Ende unbedingt die Gesamtzahl der Stimmen prüfen.

Der letzte Stimmzettel ist weiß und betrifft den jeweiligen Bezirksausschuss. Hier dürfen genau so viele Stimmen vergeben werden, wie oben auf dem Zettel angegeben – die Zahl variiert je nach Bezirk zwischen 19 und 45 Stimmen.

Auch hier gilt: Kein Bewerber und keine Bewerberin darf mehr als drei Stimmen erhalten, sonst ist der Stimmzettel ungültig.

Die Spalten sind wieder nach Parteien geordnet. Das Prinzip der Stimmvergabe funktioniert genauso wie bei der Stadtratswahl: Listen-Kreuz, einzelne Stimmen vergeben, Namen streichen oder alles miteinander kombinieren.

DAS BEDEUTET

Panaschieren

So kompliziert das Wort klingt, seine Bedeutung ist überraschend leicht

Eine Gangart im Dressurreiten? Ein Befehl beim Militär? Oder das sorgfältige Schälen einer Zitrusfrucht? Alles daneben.

„Panaschieren" klingt nach vielem – aber wohl die wenigsten, die den Begriff nicht kennen, denken dabei gleich an eine besondere Form der Stimmvergabe im Personen-Mehrstimmenwahlsystem.

Tatsächlich bedeutet „Panaschieren", dass Wählerinnen und Wähler bei einer Wahl, bei der sie mehrere Stimmen haben, diese auf Kandidaten verschiedener Parteien verteilen – also auf einzelne Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlicher Wahllisten. Auch bei der kommenden Wahl in München gibt es solche Listen auf dem Wahlzettel für den Stadtrat und den für den Bezirksausschuss.

DIE MACHT DER EINZELNEN STIMME

Das passiert nach dem Kreuzeln

Bürgermeister, Stadtrat, Bezirksausschuss: So wird entschieden

Über eine Million Münchnerinnen und Münchner sind bei der kommenden Kommunalwahl wahlberechtigt. Am Ende müssen also mindestens Hunderttausende Stimmzettel ausgewertet werden. Eine echte Mammutaufgabe! Unterstützt wird die Stadt von 14.000 Wahlhelfern.

Während die meisten am Wahlabend längst zuhause sind und gespannt die ersten Hochrechnungen verfolgen, sitzen Tausende Münchnerinnen und Münchner fleißig in den Wahllokalen und zählen die Kreuzerl. Doch was bedeuten die einzelnen Kreuze eigentlich – und welche Wirkung haben sie?

Angefangen bei der Oberbürgermeisterwahl: Gewählt wird – wie bei den anderen Stimmzetteln – direkt. Wer mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erhält, ist gewählt. Schafft das niemand, gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten. Wer die meisten Stimmen bekommt, ist für die nächsten sechs Jahre Oberbürgermeister von München.

Der Zweite und der Dritte Bürgermeister werden formal vom Oberbürgermeister vorgeschlagen. In der Praxis wird aber meist in den Koalitionsverhandlungen geregelt, welche Fraktionen die Kandidaten stellen dürfen.

Bei der Stadtratswahl in München verteilt jeder Wähler 80 Stimmen entsprechend der 80 Sitze im Stadtrat. Zwar haben die Parteien ihre Kandidaten auf Listenplätze gesetzt, doch erhält ein Kandidat auf Listenplatz zehn deutlich mehr Stimmen als ein Kandidat auf Platz drei, hat er bessere Chancen auf einen Sitz im Stadtrat. Der Kandidat auf Platz zehn wird so praktisch „vorkumuliert".

Ähnlich funktioniert die Wahl der Bezirksausschüsse: Die Wähler haben genau so viele Stimmen, wie es Sitze im jeweiligen Bezirksausschuss gibt. Auch hier sind die Listenplätze vorgegeben, aber durch die Vergabe persönlicher Stimmen können Kandidaten weiter nach vorn rücken – Stichwort „vorkumulieren".

Die Kommunalwahl am 8. März ist also gerade deshalb besonders, weil – abgesehen von der Kandidatenaufstellung und dem Zweiten und Dritten Bürgermeister – alles direkt von den Bürgerinnen und Bürgern entschieden wird. Jede einzelne Stimme zählt. Diese Möglichkeit sollte man sich nicht entgehen lassen.

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