Kommentar zum NSU-Prozess: Fehlgeleiteter Frust - Lebenslange Haftsstrafe für Zschäpe
Aufgabe der Strafgerichte in Deutschland ist es, die individuelle Schuld eines Angeklagten festzustellen, aber nicht, mögliche weitere Straftäter oder ein Unterstützernetzwerk zu ermitteln. Das ist Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Der Frust darüber, dass nicht alle Hintergründe des NSU aufgedeckt wurden, darf deshalb nicht beim Oberlandesgericht abgeladen werden. Dasselbe gilt für den Unmut darüber, dass bei einer Prozessdauer von fünfeinhalb Jahren nicht die Rede von "die Strafe folgt auf dem Fuße" sein kann.
Soweit man erkennen kann, hat das OLG alles getan, um seine Entscheidung wasserdicht zu machen. Es wäre eine Blamage von historischer Dimension, wenn das Urteil in der Revision aufgehoben würde und der ganze Fall neu verhandelt werden müsste. Theoretisch ist das möglich – aber nicht wahrscheinlich.
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