Kommentar zum NSU-Prozess: Fehlgeleiteter Frust - Lebenslange Haftsstrafe für Zschäpe

Nach 438 Verhandlungstagen ist ein Urteil im NSU-Prozess gefällt worden. Der AZ-Korrespondent, Ralf Müller, über den Ausgang des Mammut-Verfahrens. 
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Ralf Müller über die Verurteilung von Beate Zwschäpe
dpa/AZ Ralf Müller über die Verurteilung von Beate Zwschäpe

Aufgabe der Strafgerichte in Deutschland ist es, die individuelle Schuld eines Angeklagten festzustellen, aber nicht, mögliche weitere Straftäter oder ein Unterstützernetzwerk zu ermitteln. Das ist Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Der Frust darüber, dass nicht alle Hintergründe des NSU aufgedeckt wurden, darf deshalb nicht beim Oberlandesgericht abgeladen werden. Dasselbe gilt für den Unmut darüber, dass bei einer Prozessdauer von fünfeinhalb Jahren nicht die Rede von "die Strafe folgt auf dem Fuße" sein kann.

Soweit man erkennen kann, hat das OLG alles getan, um seine Entscheidung wasserdicht zu machen. Es wäre eine Blamage von historischer Dimension, wenn das Urteil in der Revision aufgehoben würde und der ganze Fall neu verhandelt werden müsste. Theoretisch ist das möglich – aber nicht wahrscheinlich.

AZ-Newsblog: Lebenslange Haft für Beate Zschäpe!

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