Körpergeruch, schmutzige Kleidung: Beamtin gefeuert

Weil eine Justizwachtmeisterin (52) im Dienst ungepflegt wirkt, wird sie mehrmals zu mehr Reinlichkeit ermahnt. Als weitere Verfehlungen hinzukommen, fliegt sie raus. Dagegen klagt sie.
MÜNCHEN - Die graubraunen Haare hängen ihr im Gesicht, auf der blauen Jeans sind kleine Flecken, die dunkle Regenjacke schlabbert am Körper, ihre Füße stecken – gewärmt von schwarzen Socken – in offenen Sandalen.
So erscheint Beate S. (52, Name geändert) vor Gericht. Genauer: vor der 19. Disziplinarkammer beim Münchner Verwaltungsgericht. Dort klagt die Justizwachtmeisterin gegen die Kündigung aus dem Beamtenverhältnis, die der Freistaat Bayern gegen sie ausgesprochen hat. Auch wegen ihres Erscheinungsbildes.
Die Gründe für ihre Entlassung aus dem Dienst mag sie nicht nachvollziehen. „Man will mich nur mobben“, sagt die ledige Beate S. und erklärt: „Wegen meiner kranken Mutter war ich ziemlich daneben.“
Ziemlich daneben? So muss Beate S. wohl auch ihren Kollegen vorgekommen sein, als sie noch Dienst tat. Es geht um ein ungepflegtes Äußeres und auch um üblen Körpergeruch. Seit 1990 ist sie im Staatsdienst – und bei der Justiz in einer Poststelle eingesetzt. Dort beschweren sich bereits 2004 Kollegen über den Geruch, der von Beate S. ausgeht.
Der Dienstherr gibt ihr klare Weisungen: Sie soll in Zukunft frisch gewaschen und in sauberer Uniform zur Arbeit kommen. Denn auf der Poststelle herrscht Parteiverkehr – und der Geruch sowie das ungepflegte Äußere würden dem Ansehen der Behörde schaden. Im Laufe der Jahre wird S. mehrmals zur Sauberkeit ermahnt. Oberstaatsanwalt Martin Kronester: „Das ist ein klarer Verstoß gegen die Dienstanordnung und kann rein rechtlich geahndet werden.“
Der Freistaat zögert, will wegen des Delikts keine Strafmaßnahmen einleiten. Beate S. wird nach Karlsfeld versetzt. Sie soll im Keller alte Akten entstauben. Dabei habe sie in einem alten Scheidungsfall eines Kollegen geschnüffelt, wirft man ihr vor. Der Vorfall kommt in ihre Personalakte. Beate S. kommt zurück nach München.
Ihr Chef erwischt sie im Sommer 2010 bei Privatgesprächen im Dienst: Täglich 27 Telefonate mit dem Handy – auf dem auch noch der Klingelton „Heil Hitler“ installiert ist. Der nächste Tadel.
Sie lässt sich Privatpost ins Amt schicken. Das ist verboten und kommt ebenfalls in den dienstlichen Lebenslauf.
Als in der Behörde Gegenstände und Geld verschwinden, wird ein so genanntes „Fangpaket“ abgeschickt: Es täuscht einen wertvollen Inhalt vor. Beate S. nimmt das Paket an, stempelt den Empfang aber mit dem persönlichen Stempel eines Kollegen ab – offenbar damit der Verdacht auf ihn fällt. Dann versteckt sie es. Aber sie wird beobachtet. Anzeige!
Ein Strafgericht verurteilt die Beamtin 2012 wegen Diebstahls und Urkundenfälschung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Der Dienstherr fordert nun die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Oberstaatsanwalt Kronester sagt vor dem Verwaltungsgericht: „Die Dienstvergehen sind so schwer, dass das Vertrauen zerstört ist.“ Er bietet sogar an, dass S. bei voller Bezahlung (2600 Euro netto ohne Abzug des Krankenkassenbeitrags) und ohne Dienstantritt erst im Januar 2014 entlassen wird.
Beate S. bittet um Bedenkzeit bis Freitag. Sollte sie nicht zustimmen, kommt ein Urteil.
Wenn was nervt: Wie sag ich's dem Kollegen?
Ob lautes Telefonieren oder Mundgeruch – so sprechen Sie es taktvoll an.
MÜNCHEN Wie kommuniziert man richtig bei Schweißfüßen, Mundgeruch oder wenn der Kollege einfach zu laut telefoniert? Die Abendzeitung sucht Antworten.
Nicht mit dem Zaunpfahl!
Der schlecht riechenden Kollegin zum Geburtstag ein Deodorant mit einem vielsagenden Grinsen rüberschieben? Besser nicht. Solche Gesten sind zu plump und verletzend. Oder werden schlichtweg nicht verstanden.
Besser gleich ansprechen!
Negative Gefühle stauen sich auf, werden sie nicht kommuniziert. Je früher ein unangenehmes Thema angesprochen wird, desto eher verhindern Sie eine Eskalation. Ein Vier-Augen-Gespräch ist die beste Lösung. Denn Betroffene werden so vor Kollegen nicht bloßgestellt.
Auf den richtigen Ton achten!
Beginnen Sie das Gespräch mit einer Wertschätzung – so schaffen Sie eine angenehme, vertrauliche Atmosphäre. Beispiel: „Ich schätze Sie sehr als kompetenten Mitarbeiter. Auch deshalb führen wir dieses Gespräch…“ Sprechen Sie das Problem nur in der Ich-Form an. Aussagen wie „Von mehreren Mitarbeitern wurde mir zugetragen…“ grenzen den Betroffenen aus – er zieht sich zurück. Unterstützend wirken dagegen Sätze wie „Selber merkt man meist nicht, dass…“.
Das Unangenehme angenehm machen!
Heißt: Zu sagen, dass einem das Gespräch auch nicht leicht fällt. Das weckt Sympathie, signalisiert dem Kollegen: Sie nehmen sich ihm an, auch wenn es für Sie Überwindung kostet. Sagen Sie also ruhig: „Ich möchte Sie nicht verletzen, aber…“ oder „Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber...“. Dabei immer schön locker bleiben, so wird es für beide weniger peinlich. Eine Möglichkeit ist auch, zu behaupten, dass einem selber etwas Ähnliches passiert sei. Könnte ja sein.
Frauen mit Frauen, Männer mit Männern!
Ob offener Hosenschlitz, Spinatreste zwischen den Zähnen oder Ränder unter den Achselhöhlen – für Frauen ist das weniger blamabel, spricht sie eine Frau darauf an. Gilt natürlich andersherum auch für Männer.
Klartext reden!
Sagen Sie sachlich, was Sie stört, warum es Sie stört und welche Lösung es vielleicht geben könnte. Ein Eisbrechersatz kann zum Beispiel sein: „Das ist mir auch schon passiert...“.