Knapp sieben Jahre Haft für "Wunderheiler"

Der Angeklagte hatte die Tat beim Prozessauftakt abgestritten. Durch seine Behandlung habe das Mädchen die Traumata ihrer Mutter und Großmutter wiedererlebt, die ihrerseits Opfer von Vergewaltigung und Missbrauch gewesen seien. Dem Mädchen selbst seien diese Erfahrungen aber nur "in ihrem Verstand" widerfahren.
Im Laufe des Prozesses hatte das Gericht auch diese These von einer rechtsmedizinischen Gutachterin prüfen lassen. Diese stufte die Behauptung als "realitätsfern" ein. Gegen den 64-Jährigen sprach unter anderem, dass seine DNA in der Unterhose und der Vagina des Opfers gefunden wurde.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Mann mit hoher krimineller Energie gehandelt habe. Er habe das Vertrauen der Mutter des Mädchens missbraucht. Die 14-Jährige sei ihm bei den Taten schutzlos ausgeliefert gewesen.