Klage gegen Raststättenausbau für Lkw an der A8 gescheitert

In dem Bereich zwischen dem Autobahnkreuz München-Süd und dem Autobahndreieck Inntal gebe es ein beträchtliches Defizit von mindestens 240 Lkw-Stellplätzen, erläuterte das Gericht. Das beeinträchtige die Verkehrssicherheit, vor allem da Lastwagen sonst teils vorschriftswidrig auf Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen abgestellt würden.
Für den Senat sei nicht erkennbar, dass die nötigen Stellplätze ebenso gut andernorts geschaffen werden könnten. Die Planungsbehörde habe einem ressourcenschonenderen Ausbau bestehender Anlagen mit vorhandener Strom- und Wasserversorgung den Vorzug gegenüber einem Neubau an neuen Standorten geben dürfen.
Geklagt hatte eine Grundstückseigentümerin, von deren landwirtschaftlich genutztem Grund etwa 27 000 Quadratmeter für den Ausbau benötigt werden. Sie sieht durch den Verlust dieser Fläche die Existenz ihres bäuerlichen Betriebs gefährdet. Über eine Entschädigung der Frau hatte der Verwaltungsgerichtshof nicht zu entscheiden. Das geschehe üblicherweise in nachfolgenden Verfahren.
Der Senat ließ die Revision nicht zu. Dagegen kann die Klägerin aber eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben.