Klage gegen Gepäckgebühren

Amtsgericht entscheidet gegen den Reisenden: Nachzahlungen für Gepäck sind normal.
John Schneider |
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München Auf der Hinreise musste er nichts zahlen, auf dem Rückflug von Tel Aviv nach Berlin schon. Das ärgerte einen Fluggast offenbar so sehr, dass er Klage erhob – ohne Erfolg.

Der Kläger, ein Kölner, hatte zwei Flugtickets von Berlin nach Tel Aviv für 416,42 Euro gekauft. Nach den Flug- und Gepäckbestimmungen des israelischen Anbieters umfasste der gebuchte Tarif lediglich die kostenfreie Mitnahme von je einem Handgepäckstück pro Reisendem.

Auf dem Hinflug konnte das Gepäck dennoch ohne zusätzliche Kosten aufgegeben werden. Auf dem Rückflug berechnete die gleiche Fluglinie wie beim Hinflug dem Kläger und seinem Begleiter aber pro Gepäckstück 40 US-Dollar zusätzlich, insgesamt 80 US-Dollar.

Dieses Geld wollte der Kläger zurück. Doch nach Ansicht der Münchner Amtsrichterin ist die Zusatzgebühr für Gepäckstücke inzwischen nicht nur bei Billigfluglinien gang und gäbe. Ihr Urteil: „Aufgrund dessen ist das Gericht davon überzeugt, dass der Kläger ohne entsprechende Zusicherung nicht davon ausgehen durfte, dass die Leistung der Gepäckbeförderung kostenfrei erfolgen wird.“

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